Erstellt am 02.04.2006 um 09:20 Uhr von Fayence
Hallo maus,
der BR muss vor jeder Kündigung angehört werden. Bei einer Kündigung in Probezeit müsssen die Gründe durch den AG allerdings nicht so qualifiziert dargelegt werden.
Ist der Bewertungsbogen bereits Bestandteil der Personalakte, könnte der AN Einsicht in diese nehmen. Ansonsten wird die Einsichtnahme sicherlich schwierig. Kündigungsgründe sollte doch aber jedem AN durch den AG dargelegt werden, meine Meinung!
Erstellt am 02.04.2006 um 10:25 Uhr von Kölner
@maus
"[...]oder hat der AN hier gar keine Rechte?" - Nennen wir es doch so: Der AN hat ganz wenig Möglichkeiten gegen eine Kündigung in den ersten 6 (7) Monaten vorzugehen. Danach greift ja wenigstens mal das Kündigungsschutzgesetz.
Ich sehe den BR hier auch nur in der Funktion eines Don Quichottes.