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Kündigung während der Probezeit-Anhörung AN ??

M
maus
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wenn eine Kündigung während der Probezeit vorliegt, muss der AN dann vom Betriebsrat angehört werden oder hat der AN hier gar keine Rechte?

Kann er sich den Bewertungsbogen, den er nie gesehen hat bei der pers.abteilung oder beim Betriebsrat vorlegen lassen?

danke

3.20802

Community-Antworten (2)

F
Fayence

02.04.2006 um 11:20 Uhr

Hallo maus, der BR muss vor jeder Kündigung angehört werden. Bei einer Kündigung in Probezeit müsssen die Gründe durch den AG allerdings nicht so qualifiziert dargelegt werden.

Ist der Bewertungsbogen bereits Bestandteil der Personalakte, könnte der AN Einsicht in diese nehmen. Ansonsten wird die Einsichtnahme sicherlich schwierig. Kündigungsgründe sollte doch aber jedem AN durch den AG dargelegt werden, meine Meinung!

K
Kölner

02.04.2006 um 12:25 Uhr

@maus "[...]oder hat der AN hier gar keine Rechte?" - Nennen wir es doch so: Der AN hat ganz wenig Möglichkeiten gegen eine Kündigung in den ersten 6 (7) Monaten vorzugehen. Danach greift ja wenigstens mal das Kündigungsschutzgesetz. Ich sehe den BR hier auch nur in der Funktion eines Don Quichottes.

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