Zeitarbeiter
Zeitarbeiter die im Betrieb seit 2 Woche eingesetzt sind , die aber für länger als 3 Monate im Unternehmen bleiben sollen, dürfen sie wählen?!
Community-Antworten (1)
13.05.2018 um 16:09 Uhr
Jepp, dürfen sie. Entscheidend ist, wenn sie länger als drei Monate an einen Einsatzbetrieb verliehen sind, dürfen Leiharbeiter auch dort den Betriebsrat mitwählen. Das ergibt sich aus § 7 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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