Erstellt am 31.03.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
Alle drei dürfen gemäß § 37 Abs. 6 und Kostenübernahme per § 40 BetrVG fahren. Betriebliche Belange gehören berücksichtigt.
Erstellt am 01.04.2006 um 03:05 Uhr von Bolk
@ Kölner:
So pauschalisiert ist das falsch. Wenn der Arbeitgeber günstigere Alternativen findet, dann müssen diese akzeptiert werden.
Erstellt am 01.04.2006 um 07:22 Uhr von Kölner
Das stimmt NICHT, Bolk!
Was glaubst Du wie billig dann einige Seminare werden würden. Deine Ansicht vertreten zwar einige AG's aber der BR entscheidet hier immer noch - weitestgehend - autonom.
Zur Empfehlung:
Lektüre §§ 37,6 und 40 BetrVG mit Kommentierungen.
@Anna
Braucht Ihr ein Formular?
Erstellt am 01.04.2006 um 12:16 Uhr von Sonja
Hallo Anna,
umfangreiche Infos gibt es auch unter:
http://www.waf-seminar.de/recht
und
http://www.waf-seminar.de/schulung
Dort sind Beispielhaft viele Argumente und Gegenargumente aufgelistet.