Erstellt am 10.05.2018 um 14:01 Uhr von kratzbürste
Sprich mit dem örtlichen BR. Ansonsten kannst du eigentlich nur abwarten. Und Ruhe bewahren.
Erstellt am 10.05.2018 um 14:16 Uhr von Stellv. BV
Bin im Betriebsrat der Stellvertretende. Die versuchen die Kündigung aufs Wochenende zu legen, wegen der 3 Tage Frist bei einer Fristlosen Kündigung.
Erstellt am 10.05.2018 um 14:32 Uhr von celestro
als BRM benötigt Dein Arbeitgeber die explizite Zustimmung des BR. Ein Verstreichen der 3 Tages-Frist ist demnach völlig irrelevant.
Erstellt am 10.05.2018 um 15:21 Uhr von Stellv. BV
Also kann ich Ruhe bewahren. Habe mir schon überlegt falls es zur kündigt kommt, dass ich dann meinen Chef Anzeige. Weil sowas hinterhältiges habe ich noch nie erlebt. Er sieht mich als Drahtzieher für den Streik vor 2 Jahren.
Erstellt am 10.05.2018 um 15:22 Uhr von Challenger
Zitat : Dieser will mir Diebstahl unterstellen, damit man mich Fristlos kündigt, habe dies bereits der Polizei mitgeteilt,......
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1. Hat der AG Dich bei der Polizei angezeigt.
2. Hat der AG irgendwelche Beweise wegen des angeblichen Diebstahls vorgelegt ? Denn Diebstahl einfach mal so zu unterstellen reicht nicht aus.
3. Mit welchen Informationen an den Betriebsrat hat der AG denn das Anhörungverfahren nach §102 BetrVG begründet ?
Erstellt am 10.05.2018 um 15:33 Uhr von Challenger
Zitat : Denn Diebstahl einfach mal so zu unterstellen reicht nicht aus.
Ergänzung :
Für den Tatvorwurf des Diebstahls ist der AG darlegungs- und beweisbelastet
Erstellt am 10.05.2018 um 15:39 Uhr von Challenger
Zitat celestro :
als BRM benötigt Dein Arbeitgeber die explizite Zustimmung des BR.
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Ergänzend : Eine fehlende Zustimmung des BR. muss der AG sich vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Erstellt am 10.05.2018 um 15:59 Uhr von Stellv. BV
1. Nein, er hat mich nicht angezeigt, im Falle einer Kündigung werde ich ihn anzeigen.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:00 Uhr von Stellv. BV
Wegen Betrug, Nachrede, Beleidigung, Manipulation, Schikane.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:01 Uhr von Stellv. BV
2. Beweise hat er keine, weil ich nichts gemacht habe. So bekommt man schnell los wenn man ihnen Diebstahl unterstellt.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:02 Uhr von Stellv. BV
3. Auch das ist noch nicht geschehen. Wie gesagt die versuchen es. Aber ich bin bereit für alles.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:17 Uhr von Krambambuli
Da man BRs ja nur los wird, wenn man sie fristlos kündigt, wird seitens des AG oft eine Mücke zum Elementen gemacht. Das wissen auch die Arbeitsgerichte.
Vielleicht setzt der AG auch auf Zermürbung und auf die Hoffnung auf einen Aufhebungsvertrag.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:20 Uhr von Ostseeküste
Vieleicht wird der ArbG auch eine Verdachtskündigung aussprechen.Ob diese nun rechtens wäre spielt erstmal keine Rolle. Fakt ist, wenn der ArbG dich als BR- Mitglied los werden will solltest du vorbereitet sein. Also sofort sich mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen oder gleich einen Anwalt einschalten.
Erstellt am 10.05.2018 um 16:35 Uhr von Stellv. BV
Gewerkschaft und Polizei sind bereits involviert mit dem Sachverhalt. Niemand unterstellt mir etwas was ich NIE getan habe, sollte es zur Kündigung kommen, werde ich alles dafür tun, damit dieser genau weiss mit wem er sich da angelegt hat.
Erstellt am 11.05.2018 um 07:55 Uhr von BRHamburg
Schallt mal ein Gang runter, bevor du dem ArbG. noch durch eine unbeherschte Aussage oder Handlung die nötigen Punkte für eine Kündigung lieferst.
Erstellt am 12.05.2018 um 11:08 Uhr von Stellv. BV
Was sollte ich demnach tun? Was würdet ihr mir vorschlagen, habe ein Zwischenzeugnis verlangt und es bekommen, steht nichts schlechtes drin, die denken jetzt ich will das Unternehmen verlassen, aber ist nicht so.
Erstellt am 12.05.2018 um 13:16 Uhr von celestro
abwarten und Tee trinken ...
Erstellt am 12.05.2018 um 14:25 Uhr von Challenger
Zitat Stellv. BV :
Bin im Betriebsrat der Stellvertretende. Die versuchen die Kündigung aufs Wochenende zu legen, wegen der 3 Tage Frist bei einer Fristlosen Kündigung.
Zitat celestro
als BRM benötigt Dein Arbeitgeber die explizite Zustimmung des BR. Ein Verstreichen der 3 Tages-Frist ist demnach völlig irrelevant.
Zitat Stellv. BV
Also kann ich Ruhe bewahren. G
Ganz genau. Denn wenn der BR der Kündigung nicht zustimmt, muss der AG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen und das kann dauern.
Nicht erforderlich dabei ist, dass sich der BR zu dem Anhörungsverfahren des AG aüßert.
Erstellt am 13.05.2018 um 14:53 Uhr von Stellv. BV
Wenn es dazu kommt, was sollte ich demnach machen? BR stimmt der Kündigung nicht zu, klar ist Kündigungsschutzklage?
Erstellt am 13.05.2018 um 14:57 Uhr von celestro
richtig ! aber mach das mit einem Anwalt zusammen.
Erstellt am 13.05.2018 um 17:27 Uhr von Challenger
Zitat Stellv. BV : BR stimmt der Kündigung nicht zu, klar ist Kündigungsschutzklage?
Nein noch nicht. Danach ist erst mal erforderlich, dass der AG beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen muss.