Guten Tag! Ich habe eine Frage zur Wählerliste. Darf die Ehefrau des Geschäftsführers mit wählen? Ab wann ist jemand ein "leitender Angestellter" und wer legt das fest? Vielen Dank!
Erstellt am 31.03.2006 um 16:52 Uhr von Kölner Wenn die Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft lebt, dann nicht.
Erstellt am 31.03.2006 um 18:44 Uhr von Fayence Hallo Bernhard, anbei der immer wieder gern gelesene Link zum Thema "ltd. Angestellte". http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Erstellt am 03.04.2006 um 11:10 Uhr von Benno_BRB Danke Fayence! Hab ihn mir endlich "gespeichert" Benno