ungültige Listenabgabe beim Wahlvorstand
Hallo zusammen, ich bin Vorsitzender im WV ( es haben sich kaum Leute gefunden ) und die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet kommenden Montag.
Am Mittwoch ging eine Wahlliste bei mir ein die nach Recht und Gesetz auch tadellos erstellt wurde.
Nunmehr hat der alte BR ebenfalls eine Gegenliste erstellt, die er mir heute durch seinen Listenvertreter ( amtierender BR Vorsitzender ) übergab. Diese Liste besteht aus eine Blatt !!!! Es fehlen sämtliche Unterstützungsunterschriften, klar bei einem Blatt, und der gravierenste Mangel, alle Kandidaten ( 14 Stück ) der Liste sind nur gedruckt aufgeführt, aber es hat keiner unterschrieben.
Diese Liste habe ich als Vors. des WV angenommen, muss ich diese Liste nun nach dem Ausschreibungsende als nicht gültig erklären ? Wenn der Listenvertreter mir am Montag nocht Stützungsunterschriften nachreicht, ist die Liste dennoch ungültig da nicht als Einheit abgegeben ? Welche Wahl wäre dann noch möglich bei nur einer abgegebenen gültigen Liste ?
Erwähnen möchte ich noch das die ersten beiden Positionen der Liste vom Vors. und stellv. Vors. des amtierenden BR's besetzt sind, diese seit 8 Jahren BR Mitglieder sind, ebenfalls im GBR tätig sind und meiner Meinung nach solche gravierenden Fehler doch kaum solch erfahrenden Leuten unterlaufen dürfen. Oder bezweckt man eventuell dadurch die gültige Liste auszuhebeln ?
Community-Antworten (4)
31.03.2006 um 15:05 Uhr
Ich würde dem Listenführer unverzüglich - also gleich - mitteilen, welche Mängel seine Liste hat und ih auffordern bis zur Frist die Mängel zu beheben.
Fehlen am Montag noch einige Unterschriften, kann der Wahlvorstand zur Heilung von Mängel noch eine kleine Nachfrist setzen.
Ansonsten gibt es nur einen Wahlschlag und damit eine Mehrheitswahl.
Übrigens müssen die einzelnen Zettel nicht physikalisch zusammenhängen; es muss nur deutlich und unmissverständlich klar sein, das sie zusammengehören. (siehe neuste BAG Rechtsprechung)
31.03.2006 um 16:09 Uhr
Viktor, hier verstehe ich Deine Antwort nicht!
Die Mitteilung kann doch nur lauten, dass diese Liste unheilbar ungültig ist. Siehe §8 Abs. 1 Satz 3 Wahlordnung.
@ BR2006 Der gravierendste Mangel dieser Liste ist , dass keine einzige Stützunterschrift geleistet wurde! Die fehlenden Erklärungen/Unterschriften der Kandidaten stellen einen heilbaren Mangel dar.
Gruß Fayence
31.03.2006 um 16:15 Uhr
na ja - das sehe ich im Prinzip auch so. Aber der Wahlvorstand kann doch exakt sagen, was alles falsch ist. Bis Montag ist doch noch Zeit, etwas zu unternehmen und eine neue Liste anzufertigen. Dann kann Montag doch wenigstens zum Fristende eine halbwegs korrekte Listze vorliegen.
Da müssen die Kandidaten etwas in Wallung geraten.
31.03.2006 um 20:30 Uhr
Na ja, die Mitteilung des WV, dass die Liste unheilbar ungültig ist, schliesst die Aufklärung bzgl. der Gründe doch nicht aus.
Die Kandidaten werden sicherlich in Wallung geraten. ;-)) Finde ich auch gut so!
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