Erstellt am 31.03.2006 um 11:54 Uhr von Norden
Ich könnte die Briefwahlunterlagen noch heute zu den Arbeitnehmern bringen, dann sollten die Briefe rechtzeitig bis Montag zu Euch zurückkommen. Ich weiß nicht, ob dieser Tipp für Euch praktikabel ist.
Erstellt am 31.03.2006 um 12:02 Uhr von Ramses II
BetrVGDV1WO
Schriftliche Stimmabgabe
§ 24 Voraussetzungen
(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand ÁUF IHR VERLANGEN
(... die Unterlagen zu schriftlichen Stimmangabe ...)
auszuhändigen oder zu übersenden. (...)
(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl NACH DER EIGENART IHRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES voraussichtlich nicht im
Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb
entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen.
Ihr habt nichts falsch gemacht!
2 gilt entsprechend."
Erstellt am 31.03.2006 um 12:04 Uhr von Norden
Ups: Ich meine natürlich IHR, nicht ICH!!!
Falsch wurde, wie Rames II richtig schrieb, nichts gemacht. Aber dennoch sollte der WV jedem die Wahl ermöglichen, wenn es keinen Aufwand macht.
Erstellt am 31.03.2006 um 12:26 Uhr von simone
Ein Hinbringen der Wahlunterlagen zu den Betroffenen ist organisatorisch heute nicht mehr machbar, außer Norden flitzt jetzt gleich los? :-))
Danke Euch beiden und ein schönes Wochenende