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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen zur Stimmenauszählung

P
pralle99
Nov 2016 bearbeitet

Hallo geehrtes Forum Am kommenden Montag sind bei uns BR-Wahlen, ich kandidiere. Wie läuft eigentlich die Stimmenauszählung genau ab (es wird an mehreren Standorten gewählt)? Zählt der Wahlvorstand die Stimmen alleine aus? Ich habe ein komisches Gefühl, da einer der drei WV ein leitender Angestellter ist, nämlich mein Chef, die anderen beiden sind aus dem bisherigen BR. Werden die Stimmzettel aufbewahrt, wenn ja, wie lange?

Danke im Voraus

4.006019

Community-Antworten (19)

D
DocPille

31.03.2006 um 10:46 Uhr

Hi,

die Auszählung ist öffentlich,die Wahlunterlagen sollen 4 jahre aufbewahrt werden.

Leitender Angestellter im Wahlvorstand?? Das geht ja nun überhaupt nicht.

F
floh

31.03.2006 um 10:50 Uhr

Hallo Pralle,

im Wahlausschreiben muss drin stehen, wann und wo die Stimmenauszählung erfolgt. Alle MA können an dieser teilnehmen. Die eigentliche Auszählung erfolgt durch den WV bzw. gemeinsam mit Wahlhelfern, die vom WV bestimmt....

Wenn an mehreren Standorten gewählt wird, werden die Stimmzettel aller Wahlurnem bei der Stimmenauszählung zusammen getan.

Die Stimmenzettel werden nach der Wahl an den neuen BR übergeben und sind meines erachtens 4 Jahre aufzubewahren.

gruß floh

RI
Ramses II

31.03.2006 um 12:25 Uhr

"Leitender Angestellter im Wahlvorstand?? Das geht ja nun überhaupt nicht."

Prinzipiell geht das schon, wäre aber sehr ungwöhnlich.

D
DocPille

31.03.2006 um 12:37 Uhr

@RamsesII

Der WV hat aus 3 wahlberechtigten AN zu bestehen,Leitende sind doch nicht wahlberechtigt.

N
Norden

31.03.2006 um 12:39 Uhr

@ Ramses II: Nach § 16 Abs.1 BetrVG besteht der Wahlvorstand aus (mindestens) drei Wahlberechtigten. Sind leitende Angestellte wahlberechtigt?

Sorry, aber ich will auch mal recht haben... Wahrscheinlich steht was im Fitting!

P
pralle99

31.03.2006 um 12:41 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich will ja wirklich niemandem was unterstellen, habe ansonsten auch ein gutes Verhältniss zum Cheffe, aber auf meine diesbezügliche Frage bekam ich zur Antwort: "Es wollte ja sonst keiner machen"! Das ist witzig, weil überhaupt keiner sonst gefragt wurde ob er die Bereitschaft hätte im WV mitzuwirken!

PS.: Cheffe, also mein Vorgesetzter, steht aber auf der Wählerliste.

B
Benno_BRB

31.03.2006 um 13:19 Uhr

Prüft doch mal die Möglichkeiten anhand der Einstufungskriterien, ob oder ob nicht leitender Angestgellter. Auch bedenken: Wo kein Kläger da kein Richter!

Die Wahlunterlgen sind dem neuen BR vom WV zu übergeben. Dieser muss die Wahlunterlagen MINDESTENS 4 Jahre aufbewahren.

§ 19 Wahlordnung

Benno

RI
Ramses II

31.03.2006 um 13:36 Uhr

Ok,

ich gebe zu dass ich den § 16(2) BetrVG falsch im Kopf hatte.

(Was aber Nordens und DocPilles Einwände noch lange nicht richtig macht...)

K
Kölner

31.03.2006 um 15:20 Uhr

Dem Himmel sei Dank: ES GIBT WUNDER! Ramses II hat sich geirrt und das auch zugegeben. Dieses fred streiche ich mir an.

RI
Ramses II

31.03.2006 um 16:20 Uhr

(Nur um Norden nicht zu irritieren):

In welcher Farbe?

N
Norden

31.03.2006 um 16:22 Uhr

In Grün bitteschön!

K
Kölner

31.03.2006 um 16:23 Uhr

@Ramses II Magenta!

N
Norden

31.03.2006 um 16:28 Uhr

@ Kölner: Magenta?

Jedenfalls: Wenn Du Dich schon auf einen anderen Diskussionsbeitrag beziehst - wie hälst Du es mit den Kreuzen, die sich hinter Kandidaten mehren, um dann Wählerwille in eins summiert in die Wertung gehen? Muss sich der Wahlvorstand am Fittich halten oder kann er auch sagen, nein.

K
Kölner

31.03.2006 um 16:30 Uhr

@Norden Laut Ver.di-Wahlunterlagen muss der Wählerwille eindeutig zu belegen sein. Ggf. kann der WV aber auch einen Beschluss fassen... Ich beziehe mich schon auf den richtigen fred.

I
Isaak

01.04.2006 um 01:34 Uhr

Hallo: Zwischenfrage an alle zu diesem Thema: Wäre es möglich, um z.B. (Personenwahl 3xBRM) kumulieren zu können, auf dem Stimmzettel 3x Kreise pro Kandidat zu platzieren ??- Danke im voraus

K
Kölner

01.04.2006 um 09:17 Uhr

Kumulieren und panaschieren ist nicht bei einer BR-Wahl!

I
ISAAK

01.04.2006 um 12:09 Uhr

Danke, Kölner hatte auch so vermutet, aber die Phantasie treibt einen in die verschiedensten Denkmodelle; mit den 3 Kreisen wären halt die beiden nächsten Stimmkreuze nicht im leeren Raum, sondern als klarer Wählerwille erkennbar.

N
Norden

05.04.2006 um 04:27 Uhr

@ ISAAK: Schönes Denkspiel! Das stützt meine These, dass Kreuze im leeren Raum kein Wählerwille sind, so dass ein von mir besetzter Wahlvorstand, einen deratigen Stimmzettel ins Reich der ungültigen Stimmzelltel hieven könnte...

I
ISAAK

05.04.2006 um 21:38 Uhr

@Norden -Möglicherweise bin ich mißverstanden worden. Ich habe nie behauptet, dass ich Freund oder Feind eines Stimmverfahrens mit der Möglichkeit zum Kumulieren bin, aber

wie wäre juristisch gegen einen Stimmzettel zu argumentieren, bei dem (Personenwahl- 3er BR - 3 Stimmen) hinter jedem einzelnen Namen 3 Kästchen gedruckt sind, der natürlich durch den WV einheitlich an jeden Wähler ausgegeben werden würde.

"...ein von mir besetzter Wahlvorstand...." zeugt m.E. natürlich auch nicht unbedingt von einem reinen, klassischen Demokratieverständnis. Gruß ISAAK

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