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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsanspruch

M
michalski0709
Mai 2018 bearbeitet

Hy unser neuer Br besteht aus 6 Alte BR Mitglieder und 7 Neue. Der neue und alte BRV hat uns mitgeteilt das wir im Sommer eine Gemeinsame Grundlagenschulung haben werden. Is das so erlaubt ohne das mit dem Gremium abzuklären. Sicher geht es hier um Kosten. Der Wissensstand der alten Gremiumsmitglieder ist doch ein anderer als wenn man komplett neu ist. Habe so das Gefühl dass die neuen ein wenig auf der Strecke bleiben würden, oder??

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Community-Antworten (3)

C
celestro

08.05.2018 um 17:26 Uhr

Der BR beschließt Seminare ... NICHT der BRV. Ein "auf der Strecke bleiben" kann ich zunächst allerdings nicht erkennen. Wenn es wirklich Grundlagen sind, dann würden sich die "alten Hasen" ggf. langweilen. Aber wieso da jemand "auf der Strecke" bleiben soll, wüßte ich jetzt nicht.

M
Moreno

08.05.2018 um 17:46 Uhr

Neuen Vorsitzenden wählen!

K
kratzbuerste

08.05.2018 um 18:06 Uhr

Es ist ja auch eine Frage, wer einen da versucht etwas beizubringen. Einen reinen Paragraphenprädiger finde ich da weniger hilfreich.

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