Erstellt am 08.05.2018 um 13:38 Uhr von celestro
"Ich denke nein, da er Einfluss auf die Terminierung hat."
Bei einem eigenen Arzttermin ist man verhindert. Fände es schon sehr seltsam, beim Sohn mit "er hätte Einfluss auf den Termin" zu kommen.
Erstellt am 08.05.2018 um 13:43 Uhr von Mcboy88
Ich habe ja nur vermutet. Ich habe bisher immer meine Arzttermine so legen können wie ich kann. Wenn er in dem Fall verhindert ist, lade ich ein Ersatz ein.
Erstellt am 08.05.2018 um 14:43 Uhr von wdliss
Du kannst ja auch deinen Urlaub (halbwegs) so legen wie du willst. Deswegen bist du trotzdem verhindert, wenn er mit einer BR-Sitzung zusammenfällt.
Erstellt am 08.05.2018 um 14:47 Uhr von Mcboy88
Ich habe nur den Hinweis im Internet gefunden, dass Krankheit eine Verhinderung darstellt, jedoch nicht ein Termin. Aber wenn ein Termin eines Kindes vom BRM das ist, dann lade ich ein Ersatz ein.
Erstellt am 08.05.2018 um 15:02 Uhr von celestro
weißt Du zufällig, ob das Kind krank ist ? Wenn man Google bemüht, sieht es eher danach aus, als sei ein Termin beim Arzt normalerweise kein Verhinderungsfall.
Erstellt am 08.05.2018 um 15:31 Uhr von Mcboy88
Mein Kollege teilte mir mit, dass er zur Routineuntersuchung gehen müsse. Ich habe nicht weiter gefragt, ob es krank ist.
Erstellt am 08.05.2018 um 15:37 Uhr von celestro
Routine klingt nicht nach krank ... dann würde ich nach meiner Recherche eher davon Abstand nehmen, daß der Kollege verhindert ist.
Erstellt am 08.05.2018 um 15:39 Uhr von Mcboy88
Das meine ich auch, demnach nickt jemanden als Ersatz einladen. Haben 5 Beschlüsse nächste Woche.
Erstellt am 08.05.2018 um 16:16 Uhr von samira
Es gibt keine abschließende "Tabelle" aus der man entnehmen könnte, was verhindert ist oder nicht. Auch ein routinermäßig festgelegter Arzttermin kann ein BR-Mitglied objektiv daran hindern, an der Sitzung teilzunehmen; und es ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 08.05.2018 um 16:24 Uhr von celestro
"Auch ein routinermäßig festgelegter Arzttermin kann ein BR-Mitglied objektiv daran hindern, an der Sitzung teilzunehmen; und es ist ein Ersatzmitglied zu laden."
Quelle ?