Wahlberechtigung eines Diplomanden
Hallo, wir stehen als Wahlvorstand vor der Frage, ob ein Diplomand, der uns zunächst von der Personalabtlg. als "Werkstudent" verkauft wurde, aktiv und ggf. dann auch passiv wahlberechtigt ist. Fakten:
- der Diplomand fertigt vom 01.11.2011 bis zum 30.04.2012 in unserem Betrieb seine Diplomarbeit an.
- eine anschließende Übernahme in eine Vollzeitanstellung ist lt. Personalabtlg. nicht ausgeschlossen -es besteht ein sog. "Diplomandenvertrag" zwischen ihm und dem Betrieb (die Hochschule wird darin nicht erwähnt)
- er wurde von der Personalabtlg. sozialverischerungsrechtlich gemeldet-allerdings als sozialversicherungsrechtl. freier/befreiter Mitarbeiter -Wahltermin für die BR-Wahl ist der 10.05.2012 -Wahlausschreiben wurde am Montag, 12.03.12 erlassen und zus. mit der Wählerliste ausgehängt: Dadurch, dass wir ihn als Werkstudenten als wahlberechtigt auf der Wählerliste aufgenommen haben, wurden wir von 2 Kollegen auf diesen Sachverhalt angesprochen und haben dadurch erst Kenntnis vom tatsächlichen "Status" erlangt.
Wir haben im Vorfeld geoogelt und in der einschlägigen Literatur nachgeschaut, erhalten aber kurioser Weise teilweise widersprüchliche Aussagen oder den Hinweis "es wäre immer die jeweilige Situation" zu bewerten.
Für Aufklärung wäre ich im Namen des WV sehr dankbar. Bitte melden, falls weitere Informationen notwendig sein sollten.
P.S. es handelt sich um die Neugründung eines BR.
Community-Antworten (1)
14.03.2012 um 19:21 Uhr
Diplomanden gelten in der Regel nicht als AN, da sie nicht Weisungsgebunden sind.
Es kommt aber wie üblich auf das wie und was an. Oft werden die Diplomanden als heimliche Aushilfen in das Betriebsgeschehen eingegliedert. Also genau hinschauen und prüfen, in wie weit eine Eingliederung statt gefunden hat. Arbeiten sie mit. Erhalten sie Anweisungen und Arbeitsaufträge u.s.w.
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