Erstellt am 30.03.2006 um 10:22 Uhr von Angi1
Hallo Enne,
ja, wenn er sich bereit erklärt hat.
Vergeßt aber nicht ein Ersatzmitglied für ihn einzuladen.
MfG
Angi1
Erstellt am 30.03.2006 um 10:38 Uhr von frankie
Ja, kann er. War bei mir auch so. Allerdings sollte der Kandidat sich schriftlich dazu bereit erklären, für den (stv.) Vorsitz zu kandidieren. Eine mündliche Anndeutung (..eventuell..) reicht i.A. nicht aus.
Also, den kranken Kollegen schnell anrufen (Falls keine Tel.-Nr. mal in der Perso nachfragen bzw. ins Telefonbuch schauen). Er soll bis heute nachmittag ein Fax oder eine eMail schicken worin er seine Bereitschaft zur Kandidatur formuliert. Sollte dies aus diversen Gründen nicht möglich sein, würde auch eine telefonische Zusage ausreichen (Zeugen wichtig). Also könntet ihr in eurer konstituierenden Sitzung den kranken Kollegen tel. fragen, ob er für den stv. Vorsitz kandidieren möchte. Sauberer ist auf jeden Fall die schriftliche Einverständniserklärung. Hoffe, der Kollegen ist nicht so krank, dass er keine Telefonate mehr führen kann.
Mit kollegialen Grüßen und einen guten Start
Frankie