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Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden - auch in Abwesenheit?

E
Enne
Jan 2018 bearbeitet

Heute nachmittag wird sich der neue BR konstituieren. Ein gewähltes Mitglied hat sich im Vorfeld dazu bereit erklärt, eventuell als stellv. BR-Vorsitzender tätig zu sein. Nun ist der Kollege krank. Kann er trotzdem durch die anderen zum Stellvertr. Vorsitzenden gewählt werden, obwohl er an der Sitzung nicht teilnehmen kann?

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

30.03.2006 um 12:22 Uhr

Hallo Enne,

ja, wenn er sich bereit erklärt hat.

Vergeßt aber nicht ein Ersatzmitglied für ihn einzuladen.

MfG Angi1

F
frankie

30.03.2006 um 12:38 Uhr

Ja, kann er. War bei mir auch so. Allerdings sollte der Kandidat sich schriftlich dazu bereit erklären, für den (stv.) Vorsitz zu kandidieren. Eine mündliche Anndeutung (..eventuell..) reicht i.A. nicht aus. Also, den kranken Kollegen schnell anrufen (Falls keine Tel.-Nr. mal in der Perso nachfragen bzw. ins Telefonbuch schauen). Er soll bis heute nachmittag ein Fax oder eine eMail schicken worin er seine Bereitschaft zur Kandidatur formuliert. Sollte dies aus diversen Gründen nicht möglich sein, würde auch eine telefonische Zusage ausreichen (Zeugen wichtig). Also könntet ihr in eurer konstituierenden Sitzung den kranken Kollegen tel. fragen, ob er für den stv. Vorsitz kandidieren möchte. Sauberer ist auf jeden Fall die schriftliche Einverständniserklärung. Hoffe, der Kollegen ist nicht so krank, dass er keine Telefonate mehr führen kann. Mit kollegialen Grüßen und einen guten Start Frankie

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