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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung?

S
Schwabennase
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

ich habe heute eine Frage etwas komlexerer Natur: bei uns finden am kommenden Montag Betriebsratswahlen statt (ca 1.000 Mitarbeiter). der Wahlvorstand, ausnahmslos bestehend aus BR-Mitgliedern, hat die konstituierende Situng auf den darauf folgenden Dienstag, 10:00 Uhr gelegt. Hier sollen der Vorsitzende, die freigestellten BR und der Ausschuss gewählt werden. Mir und vielen anderen BR-Kandidaten ist der Zeitraum vom Ende der Wahl (wenn man 19:00 Uhr am Montag rechnet sind es 15 Stunden) viel zu kurz, um die neuen BR-Mitglieder kennen zu lernen und unter ihnen zu wählen (im Falle meiner Wahl in den BR :-). Meine Bitte, die Sitzung um ein paar Tage zu verschieben wurde schroff abgewiesen. Ich fühle mich überrumpelt. Die Amtszeit des alten BR läuft auch erst in drei Wochen ab. Was kann ich tun, um die Ziele und Einstellungen der neu gewählten BR-Mitglieder ein paar Tage lang kennen zu lernen???

Vielen Dank und einen schönen Tag an alle im Forum, die Schwabennase :-)

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Community-Antworten (8)

D
DocPille

30.03.2006 um 09:09 Uhr

Guten Morgen,

wenn der Wahlvorstand nicht will. Antrag stellen auf einen zusätzlich Tagesordnungspunkt,`Persönliche Vorstellung der Betriebsratsmitglieder'. Da sollte sich dann jedes Mitglied wenigstens mal vorstellen. Vielleicht hilft dasetwas.

T
TOTO

30.03.2006 um 09:47 Uhr

Hallo Schwabennase,

vielleicht hilft das ja auch: Die konstituierende Sitzung kann im Normalfall gar nicht 15 Stunden nach der Stimmenauszählung stattfinden.

Denn: Der Wahlvorstand muß erstmal alle gewählten Kolleginnen und Kollegen schriftlich darüber informieren das man in den Betriebsrat gewählt wurde. Dann haben die Gewählten 3 Werktage Zeit die Wahl anzunehmen oder auch nicht. Das heißt der Wahlvorstand kann noch gar nicht wissen wer überhaupt stimmberechtigt ist (auf der konstituierenden Sitzung). Ausserdem halte ich eine so kurzfristige Einladung zur konstituierenden Sitzung mehr als bedenklich, möglichst sollten ja alle neu´gewählten Betriebsratsmitglieder auf der konstituierenden Sitzung anwesend sein, das halte ich bei der Größe eures Gremium eher für unwahrscheinlich.

Ich würde Euren Wahlvorstand erstmal über die bestehende drei Tagesfrist aufklären und an Deiner Stelle würde ich diese drei Tagesfrist auch ausnutzen, eine konstituierende Sitzung vor Ablauf dieser zeit ist rechtlich nicht sauber. Vielleicht gibt Dir dies die Möglichkeit Deine neuen Betriebsratskollegen wenigstens vor der Sitzung ein bißchen besser kennenzulernen.

Gruß TOTO

T
TOTO

30.03.2006 um 10:02 Uhr

@ Schwabennase

ich nochmal....... :-))

Habe natürlich was wichtiges vergessen und zwar den Verweiß auf die Wahlordnung.

§§ 17 Abs 1, 23 WO (für Dich als Argumentationshilfe)

Gruß TOTO

R
rainerzwo

30.03.2006 um 15:33 Uhr

Also kannst du das ganz alleine kippen (wen du gewählt wirst):Du sagst ganz einfach, du kannst die Annahme der Wahl nicht so schnell entscheiden... (obwohl ich mir leicht einen eleganteren Einstieg ins BR-Team vorstellen kann).

N
Norden

30.03.2006 um 15:55 Uhr

Du musst ja niemanden gegenüber sagen, ob Du die Wahl annimmst. Du sagst einfach, dass du drei Tage Zeit hast, die Wahl nicht anzunehmen und weist den Wahlvorstand darauf hin, dass er diese Frist abzuwarten hat. Niemand ist gezwungen, sich vorher zu entscheiden. Aber jedem steht das Recht zu, die drei Tage zu nutzen. Ist vielleicht nicht elegant, aber für die spätere gemeinsame Arbeit eine gute Grundauffassung, um korrekt vorzugehen.

S
Schwabennase

31.03.2006 um 09:33 Uhr

Guten Morgen noch einmal,

und vielen Dank für die Antworten. Unser Wahlvorstand ist nun der Meinung, die konstituirende Sitzung trotzdem am darauffolgenden Tag zu machen. Wenn danach noch jemand sein Mandat nicht annimmt, rücke eben der nächste nach. Die "Dreitagereglung" sei kein juristisches Muss, die Sitzung auch drei Tage später stattfinden zu lassen. Und nun?

Schwabennase

RI
Ramses II

31.03.2006 um 12:52 Uhr

Schwabennase,

dann möge sich Euer WV doch mal mit dem BetrVG und der WO bekannt machen. Insbesondere § 17 der WO sollte sein Interesse wecken.

Wenn der Kandidat nicht binnen drei Tagen die Wahl ablehnt, dann tritt die sogenannte "Zustimmungsfiktion" ein. Lehnt der Kandidat innerhalb von drei Tagen ab, dann folgt der/die nächste Kandidat/in.

Wenn jetzt die konstituierende Sitzung innerhalb dieser Dreitagesfrist erfolgt, wen will der WV dann einladen? Vermutlich doch die auf Grund der Auszählung ermittelten Bewerber. Falls einer von diesen aber nach der konstituierenden Sitzung erklärt, dass er die Wahl nicht annimmt, dann wäre er falsch zur konstituierenden Sitzung geladen worden und sein "Nachrücker" wäre fälschlicherweise nicht geladen worden.

Der WV kann hier also gar nicht rechtssicher die richtigen BR-Mitglieder einladen.

N
Norden

31.03.2006 um 13:06 Uhr

Ich stimme Ramses II zu, Euer Wahlvorstand bewegt sich auf dünnem Eis, wenn die kons. Sitzung bereits am nächsten Tag stattfindet. Außerdem muss der Wahlvorstand nach dem Ergebnis, dieses Ergebnis noch durch eine Bekanntmachung veröffentlichen, und zwar an den Stellen, wo das Wahlausschreiben hin. Und wenn mich nicht alles täuscht, steht dort, dass alle Gewählten die Wahl auch angenommen haben. Das wäre bei Euch ja nicht der Fall, da Du Dich wie abgesprochen nicht erklärst!!!

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