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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsgruppen/Ausschüsse - welche sind notwendig bei einem 9er BR?

M
myrphi
Jan 2018 bearbeitet

bei einem BR mit 9 Sitzen werden welche Arbeitsgruppen unbedingt notwendig sein ( ausser personalausschuss ) ? Wie oft sollten diese tagen? kann der Betriebsauuschuss auch parallel den Persoausch. bilden? muss der vorsitzende unbedingt auch im Perso sitzen oder reicht der stellvertreter?

So viele Fragen........:-)))

3.03401

Community-Antworten (1)

F
Fayence

29.03.2006 um 22:18 Uhr

Hallo myrphi, unbedingt notwendig ist ab einem 9er BR der Betriebsausschuss. Der "personalausschuss" wäre bereits eine ergänzende Wahl.

Im Betriebsausschuss sind der BRV + Stellvertreter bereits "gesetzt", müssen also vertreten sein, dazu kommen 3 weitere BR-Mitglieder.

Somit wären bereits 5 BR´s in diesem Ausschuss vertreten. Ich halte es aus der Ferne gesprochen für etwas "unsinnig", bei Eurer Betriebsgrösse noch einen Personalausschuss zu wählen. Wenn Ihr diesen Ausschuss unbedingt wollt, wäre es schon sinnig, dass zumindest der BRV in diesem vertreten ist.

Wie oft diese tagen sollen, hängt wohl von den Erforderlichkeiten in Eurem Betrieb ab. Und auch davon, welche Aufgaben übertragen wurden.

Im übrigen geraten bei Dir zwei Begrifflichkeiten durcheinander: Arbeitsgruppe und Ausschuss (siehe §28, 28a BetrVG)

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