Erstellt am 29.03.2006 um 20:18 Uhr von Fayence
Hallo myrphi,
unbedingt notwendig ist ab einem 9er BR der Betriebsausschuss. Der "personalausschuss" wäre bereits eine ergänzende Wahl.
Im Betriebsausschuss sind der BRV + Stellvertreter bereits "gesetzt", müssen also vertreten sein, dazu kommen 3 weitere BR-Mitglieder.
Somit wären bereits 5 BR´s in diesem Ausschuss vertreten. Ich halte es aus der Ferne gesprochen für etwas "unsinnig", bei Eurer Betriebsgrösse noch einen Personalausschuss zu wählen. Wenn Ihr diesen Ausschuss unbedingt wollt, wäre es schon sinnig, dass zumindest der BRV in diesem vertreten ist.
Wie oft diese tagen sollen, hängt wohl von den Erforderlichkeiten in Eurem Betrieb ab. Und auch davon, welche Aufgaben übertragen wurden.
Im übrigen geraten bei Dir zwei Begrifflichkeiten durcheinander: Arbeitsgruppe und Ausschuss (siehe §28, 28a BetrVG)