Erstellt am 29.03.2006 um 17:32 Uhr von Norden
Wenn die Wahlen am 30. März sind, dann wird da bestimmt nicht dran gerüttelt.
Und wenn BR-Kandidaten im Urlaub sind, dann wünsche ich denen viel Spaß. Wenn Sie gewählt werden, dann haben Sie 3 Tage lang Zeit, die Wahl anzunehmen. Da Sie im Urlaub sind, vielleicht irgendwo im Ausland, antworten sie nicht auf den Brief des WV. Damit haben Sie die Wahl angenommen.
Dann gibt der WV das Ergebnis bekannt. Innerhalb einer Woche muss er die kons. Sitzung einberufen. Aber das heißt ja nicht, dass die konst. Sitzung auch in dieser einen WOche stattfinden muss.
Ratsam ist das, wenn die Amtszeit des alten BRs abläuft. Ist noch genug Zeit, dann kann die Sitzung nach dem 10.4. stattfinden.
Wenn nicht, wird sie vorher einberufen. Wenn dort dann nicht die Hälfte der wahlberechtigen BR-Mitglieder sind, wird erneut eingeladen. Ist dem WV bekannt, dass Kollegen nicht kommen, dann werden entsprechend die Ersatzmitglieder eingeladen.
Erstellt am 29.03.2006 um 21:02 Uhr von Fayence
Lieber Norden,
kein gewähltes BR-Mitglied muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch den WV erklären, dass es die Wahl annimmt! Dein zweiter Satz macht also keinen Sinn. Du meintest sicherlich, dass innerhalb von 3 Abeitstagen die Wahl abgelehnt werden kann.
Es ist nicht nur ratsam, die konstituierende Sitzung vor Ablauf der Amtszeit des alten BR einzuberufen, sondern eher zwingend erforderlich.
@ John
Die Frage nach den einzuladenden Ersatzmitgliedern kann erst nach Feststellung des Wahlergebnisses korrekt beantwortet werden (falls bei Euch das Geschlecht der Minderheit eine Rolle spielt).
Gruß
Fayence
Erstellt am 30.03.2006 um 10:12 Uhr von Norden
@ Fayence: Korrekt, das gewählte BR-Mitglied kann ablehnen und muss nicht explizit zustimmen. Mit dem zwingend erforderlich statt ratsam liegtst du ebenso richtig. Sorry