Konstituierende Sitzung - was ist bei Urlaub von Betriebsratsmitgliedern?
Hallo wir haben am 30.03 Wahlen es sind aber von den "zukünftigen"Betriebsratsmitglieder 3 bis zum 10.4 in Urlaub meine Frage ist es möglich die erste Sitzung bis dahin zu verschieben. Meine zweite Frage Wie ist es bei zwei Listen geregelt wer als Ersatzmann/Frau an der Sitzung teilnimmt.
Mit bestem Dank John
Community-Antworten (3)
29.03.2006 um 19:32 Uhr
Wenn die Wahlen am 30. März sind, dann wird da bestimmt nicht dran gerüttelt.
Und wenn BR-Kandidaten im Urlaub sind, dann wünsche ich denen viel Spaß. Wenn Sie gewählt werden, dann haben Sie 3 Tage lang Zeit, die Wahl anzunehmen. Da Sie im Urlaub sind, vielleicht irgendwo im Ausland, antworten sie nicht auf den Brief des WV. Damit haben Sie die Wahl angenommen.
Dann gibt der WV das Ergebnis bekannt. Innerhalb einer Woche muss er die kons. Sitzung einberufen. Aber das heißt ja nicht, dass die konst. Sitzung auch in dieser einen WOche stattfinden muss.
Ratsam ist das, wenn die Amtszeit des alten BRs abläuft. Ist noch genug Zeit, dann kann die Sitzung nach dem 10.4. stattfinden.
Wenn nicht, wird sie vorher einberufen. Wenn dort dann nicht die Hälfte der wahlberechtigen BR-Mitglieder sind, wird erneut eingeladen. Ist dem WV bekannt, dass Kollegen nicht kommen, dann werden entsprechend die Ersatzmitglieder eingeladen.
29.03.2006 um 23:02 Uhr
Lieber Norden, kein gewähltes BR-Mitglied muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch den WV erklären, dass es die Wahl annimmt! Dein zweiter Satz macht also keinen Sinn. Du meintest sicherlich, dass innerhalb von 3 Abeitstagen die Wahl abgelehnt werden kann.
Es ist nicht nur ratsam, die konstituierende Sitzung vor Ablauf der Amtszeit des alten BR einzuberufen, sondern eher zwingend erforderlich.
@ John Die Frage nach den einzuladenden Ersatzmitgliedern kann erst nach Feststellung des Wahlergebnisses korrekt beantwortet werden (falls bei Euch das Geschlecht der Minderheit eine Rolle spielt).
Gruß Fayence
30.03.2006 um 12:12 Uhr
@ Fayence: Korrekt, das gewählte BR-Mitglied kann ablehnen und muss nicht explizit zustimmen. Mit dem zwingend erforderlich statt ratsam liegtst du ebenso richtig. Sorry
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