Erstellt am 29.03.2006 um 13:45 Uhr von DocPille
Hallo,
die Kündigung muss doch übern Betriebsrat gelaufen sein,wenn vorhanden.
Den mal fragen was seine Stellungnahme zu der Kündigung war.
Der BR hat ja die Möglichkeit Vorschläge zu machen um die Kündigung abzuwenden.
Erstellt am 29.03.2006 um 13:59 Uhr von Pit
Zusatzfrage. Warum wurde er entlassen ?
Bei der Kündigung sollte die Stellungnahme des BR dabei sein. Wenn nicht beim AG anfordern.
Erstellt am 29.03.2006 um 16:04 Uhr von Ramses II
Vor allem: Wann ist die Kündigung zugegangen? Wurde fristgerecht Kündigungsschutzklage eingereicht?
Erstellt am 30.03.2006 um 08:01 Uhr von Angi1
Hallo caro081078,
hat deinSchwiegervater, was ich vermute, auch einen Zeitvertrag?
Wäre dies der Fall ist es keine Kündigung, sondern das Auslaufen eines Vertrages und da müßte der BR nicht gehört werden.
MfG
Angi1