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Fristen zum Aushang des Wahlauschreiben

D
Dubingo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich möchte gerne wissen wie sich das mit dem Aushang des Wahlausschreiben verhält. Und zwar muß das Wahlauschreiben bekanntlich sechs Wochen vor der Wahl ausgehängt werden, wenn dann am 15.03 die Wahl statt findet muß das Wahlauschreiben am 31.01 hängen, aber wie sieht es mit den Außenlägern aus die angeschrieben werden müssen kann ich da die Unterlagen schon früher hin versenden?? Oder reicht es wenn ich das am 31.01 auf dem Post weg gebe??

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Community-Antworten (2)

H
Heini

25.01.2006 um 22:32 Uhr

Die Wahlausschreiben sollten von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlvorstandes selber in den Außenlägern ausgehangen werden. Wer garantiert den sonst die rechtzeitig Bekanntmachung des Wahlausschreiben. Übrigens, das nicht fristgerechte bekannt machen des Wahlausschreiben ist ein schöner Grund für eine Wahlanfechtung. Einige AG warten auf so etwas.

N
NoLi

26.01.2006 um 11:50 Uhr

Hallo Dubingo,

das Gesetz (WO) sagt nicht, dass das Wahlausschreiben punktgenau 6 Wochen vor der Wahl ausgehängt werden muss. Es sagt: "spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Wahl". Das heisst, das Ausschreiben kann durchaus auch >früher< ausgehängt werden.

Als effektives Aushangdatum gilt das Datum des letzten getätigten Aushangaktes. (kann wie bei euch bei versch. Betriebsteilen durchaus nach dem Datum des ersten Aushangaktes liegen) Danach erst beginnen allle Fristen zu laufen.

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