Erstellt am 29.03.2006 um 09:13 Uhr von Norden
Ja, wenn Du schon länger als 6 Monate im Bertieb bist.
Wählbarkeit
Wählbar sind nach § 8 BetrVG alle Wahlberechtigten, die 6 Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben und in die Wählerliste nach § 2 Abs. 3 WO eingetragen sind.