Hilft mir bitte weiter!!!!
Hallo, Eine dringende Frage ich bin 17 also noch im Jugendschutzgesetz und habe jetzt zwei Wochen ohne Freudentag durch gearbeitet müssen die mir den entweder als Urlaubstag oder als zwei freie Tage geben also dass ich dann insgesamt 3 freie Tage hätte?
Community-Antworten (5)
05.05.2018 um 13:24 Uhr
Um das konkret beantworten zu können, wäre es nicht ganz unwichtig erst einmal zu erklären, was du als einen Freudentag ansiehst. Darüber hinaus wäre es auch nicht ganz unwichtig genau anzugeben, welche Tage du wirklich am Stück zumindest versuchst hast zu arbeiten, und um welches Gewerbe es sich hier handelt.
05.05.2018 um 13:49 Uhr
Für Arbeit am Wochenende bekommst du Ausgleichstage innerhalb einer Woche, für Arbeit an einem Feiertag innerhalb 8 Wochen. Siehe Bundesurlaubsgesetz.
05.05.2018 um 14:09 Uhr
Auch das ist so nicht korrekt und hängt nicht unerheblich von der Art des Gewerbes ab. Da wir hier auch beim Jugendschutzgesetz sind, u. U. auch noch ein Ausbildungszeitraum vorliegt, gäbe es noch einiges mehr zu berücksichtigen, als nur div. Urlaubsregeln.
05.05.2018 um 15:53 Uhr
Jugendliche dürfen höchstens 5 Tage bei 40 Stunden in der Woche arbeiten. Andernfalls begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit. Ernsthaft, Vielleicht nennst du mal ein Gewerbe bei den das Jugendschutzgesetz Ausnahmen zulässt. Du könntest auch mal erklären was Ausbildungszeiten für einen Einfluss auf die 5-Tage-Woche haben könnten.
06.05.2018 um 14:18 Uhr
@Catweazle „Jugendliche dürfen höchstens 5 Tage bei 40 Stunden in der Woche arbeiten. Andernfalls begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit.“
Auch das ist wieder einmal nur die halbe Wahrheit.
Da es auch hier eine Menge von Ausnahmen gibt, macht es auch keinen Sinn, hier einen Generalissimus von 40 Std. und 5 Tagen in die Welt zu setzen. Schon bei genauerem Studium des Jugendschutzgesetzes dürfte einem klar werden, dass es so abschließend nämlich nicht ist.
„Vielleicht nennst du mal ein Gewerbe bei den das Jugendschutzgesetz Ausnahmen zulässt. Du könntest auch mal erklären was Ausbildungszeiten für einen Einfluss auf die 5-Tage-Woche haben könnten.“
Findet sich alles in nachstehend Aufgeführtem wieder. Großes erklären dürfte sich daher erübrigen. Bezogen auf einen 8-Std.-Tag und über einer 5 Tagewoche hinausgehenden Zeitraum, bietet sich die Lektüre des Bundesberggesetz (BBergG) und des Seearbeitsgesetz (SeeArbG) an.
Hilfsweise führe ich nur ein paar der vielen daneben noch bestehenden Möglichkeiten auf:
- Ausbildung zum Kraftfahrer
- Alle Ausbildungsbereiche im Rahmen der Seefahrt.
- Landwirtschaft
- Pflegeberufe 5.Gaststättengewerbe etc.…….
§ 1 JArbSchG – Geltungsbereich (2) Dieses Gesetz gilt nicht: § 4 JArbSchG – Arbeitszeit (4) 1Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zu Grunde zu legen. § 6 JArbSchG – Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen § 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. § 12 JArbSchG – Schichtzeit Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden, im Bergbau unter Tage 8 Stunden, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden nicht überschreiten. § 15 JArbSchG – Fünf-Tage-Woche Ausnahmen: § 16 JArbSchG – Samstagsruhe § 17 JArbSchG – Sonntagsruhe § 20 JArbSchG – Binnenschifffahrt § 21 JArbSchG – Ausnahmen in besonderen Fällen § 21a JArbSchG – Abweichende Regelungen § 21b JArbSchG – Ermächtigung § 61 JArbSchG – Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen §§ 53 u. 54 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
Gleiches gilt für eine Ausbildung zum Kraftfahrer bei überwiegend internationalen Transporten. National Doppelwoche von 85 Std. International 48 Std. Wochendurchschnitt. Auch dieses ist nur ein grober Überblick und umfasst nur einen Teil von hier bestehenden Möglichkeiten.
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