Erstellt am 27.03.2006 um 20:00 Uhr von Mona-Lisa
der, der sich als erster in die Vorschlagsliste einträgt.
Mona-Lisa
Erstellt am 27.03.2006 um 20:07 Uhr von Kölner
Oder der Erklärte selbige!
Erstellt am 27.03.2006 um 20:09 Uhr von Karla
Kurz nachgefragt:
Vorschlagliste = Liste der zur Wahl sthenden Personen , oder
Vorschlagliste= die Personen, die die Liste mit Ihrer Unterschrift unterstützen?
Erstellt am 27.03.2006 um 20:10 Uhr von Mona-Lisa
hi Kölner,
seit wann so sparsam mit Worten?
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 27.03.2006 um 21:02 Uhr von Mona-Lisa
hallo Karla,
der, der sich als erster zur Kandidatur in die Vorschlagsliste einträgt.
Mona-Lisa
Erstellt am 27.03.2006 um 22:29 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
das ist doch schon wieder Quatsch!
Der Listenvertreter ist derjenige der entweder als Listenvertreter benannt wurde oder derjenige der die erste STÜTZUNTERSCHRIFT geleistet hat.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:02 Uhr von Mona-Lisa
Guten Morgen, Karla
kannst alles im § 6 (4), und Abs. 11 WO (Fitting) nachlesen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 28.03.2006 um 11:27 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Seid nett aufeinander!
Es ist noch kein Weiser vom Himmel gefallen und einen Weisen erkennt man auch nicht daran, dass er mit seinem Wissen um die Welt zieht und jedermann belehrt.
Also das Beamtendeutsch dieses Paragraphen sagt, dass der erste "Unterzeichner" (gemeint ist hier der "Bestätiger" des Wahlvorschlages - besseres Deutsch da verständlicher) der Listenvertreter ist, soweit kein Anderer ausdrücklich dazu bestimmt ist.
Auch ich habe damit meine Schwierigkeiten gehabt, aber mittlerweile sagte man mir das aus verschiedenen Richtungen. So auch eine Arbeitsrichterin. Der Bestätiger für die Richtigkeit des Wahlvorschlages ist die Stützer-Unterschrift.
Also auch wenn hier einige Leute leicht genervt sind: immer lieb bleiben. Niemand ist vollkommen!
Dr. Benno Niemand (|-))