Darf eine Stützunterschrift nach Einreichung der Vorschlagsliste beim WV wieder zurückgezogen werden?
Erstellt am 27.03.2006 um 14:58 Uhr von Mona-Lisa hallo lyle, er kann seinen Willen beim Wahlvorstand kundtun. Die Stützunterschrift bleibt trotzdem auf der Vorschlagsliste, und behält seine Gültigkeit. Gruss Mona-Lisa