Frage,

Bin Abteilungsleiter und Qualitäts- Management- Beauftragter und
direkt der Geschäftsführung unterstellt. Darf ich an der Betriebsratswahl teilnehmen? In § 5 Abs 3 geht das nicht klar hervor oder?

Bin als Kandidat schon aufgestellt. Jetzt kommen aber Fragen ob ich als leitender Angestellter zu sehen bin und somit von der Wahl ausgeschlossen.
Im Arbeitsvertrag steht nichts drin.
Wo finde ich § dazu?

Danke für Antworten