Erstellt am 27.03.2006 um 12:47 Uhr von Mona-Lisa
hallo Marco,
im § 18a BetrVG findest du alles, was du suchst.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 27.03.2006 um 14:09 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
wieder mal eine Antwort die mehr Verwirrung stiftet als nutzt! Man sollte sie geflissentlich ignorieren.
Marco,
bist Du denn auf der Wählerliste geführt?
Falls ja, dann bist Du auch wahlberechtigt.
Falls nein müsstest Du fristgerecht Einspruch gegen die Wählerliste einlegen. Sonst bist Du definitiv nicht wahlbrechtigt.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:29 Uhr von Mona-Lisa
ohh Ramses II,
ärgert`s dich immer noch?
marco will wissen, ob er als Leitender Angestellter zu sehen ist.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 27.03.2006 um 14:35 Uhr von Ramses II
Mona-Lisa,
die Frage hast Du ja immerhin schon verstanden.
Jetzt musst Du nur noch lernen, sinnvolle Antworten zu geben.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:53 Uhr von Mona-Lisa
jawoll, oh Ramses II,
ich werde mir deine Antwort zu Herzen nehmen, was immer auch "sinnvoll" heissen mag.
Mit einem original Lächeln --
Mona-Lisa