Erstellt am 28.03.2006 um 00:29 Uhr von Ramses II
Markus,
wenn die Software nur fakultativ eingesetzt wird. wo ist dann das Problem?
Ansonsten kann ich Euch nur raten, Euch rechtzeitig auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.
Erstellt am 28.03.2006 um 09:10 Uhr von Markus
Sorry, ich meinte NICHT NUR fakultativ, sondern sie MUSS eingesetzt werden. ..
Grüße
Markus
Erstellt am 28.03.2006 um 09:38 Uhr von Ramses II
Wunderbare Welt der Fremdworte... :-)
Markus,
es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten um bei der Einführung von Software Mitbestimmungsrechte geltend zu machen. Die Sprache ist sicherlich einer.
Andererseits: Du schreibst von einem "US-Mutterkonzern". Da solltet Ihr Euch mal mit dem Gedanken abfinden dass es in den nächsten Jahren zu Veränderungen kommen wird, wo diese Software nur ein erstes schwaches Anzeichen ist. Auf diese Veränderungen würde ich an Eurer Stelle mein Augenmerk richten.
Erstellt am 01.04.2006 um 13:56 Uhr von ISAAK
Markus,
bei uns wurde vor einem 1/4 Jahr eine neue Software durch die finnische Mutter eingeführt, und wir (BR) haben dies zum Anlass genommen, eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen, in der hauptsächlich unterbunden wird, erhobene Daten als Begründung für personelle Maßnahmen (u.a.m.) zu verwenden.-GF behauptete, es handele sich nicht um MBR und ließ seine Offiziere Front machen (Diffamierungen des BR usw.) Ohne Fachanwalt mit dem Druck Einigungstelle hätten wir das nie geschafft.(schlaflose Nächte)