Software in englischer Sprache zulässig?
Bei uns im Betrieb soll durch eine internationale Initiative des US-Mutterkonzerns eine neue Software eingeführt werden, die von allen Kollegen benutzt werden muss. Die Software gibt es allerdings nur in englischer Sprache. Ist dies nach deutschem Recht zulässig oder MUSS diese Software da sie fakultativ eingesetzt wird auch in deutsch angeboten werden? Meine Kollegen im Betriebsrat und kennen sich hiermit leider nicht so gut aus.
Herzlichen Dank! Markus
Community-Antworten (4)
28.03.2006 um 02:29 Uhr
Markus,
wenn die Software nur fakultativ eingesetzt wird. wo ist dann das Problem?
Ansonsten kann ich Euch nur raten, Euch rechtzeitig auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.
28.03.2006 um 11:10 Uhr
Sorry, ich meinte NICHT NUR fakultativ, sondern sie MUSS eingesetzt werden. .. Grüße Markus
28.03.2006 um 11:38 Uhr
Wunderbare Welt der Fremdworte... :-)
Markus,
es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten um bei der Einführung von Software Mitbestimmungsrechte geltend zu machen. Die Sprache ist sicherlich einer.
Andererseits: Du schreibst von einem "US-Mutterkonzern". Da solltet Ihr Euch mal mit dem Gedanken abfinden dass es in den nächsten Jahren zu Veränderungen kommen wird, wo diese Software nur ein erstes schwaches Anzeichen ist. Auf diese Veränderungen würde ich an Eurer Stelle mein Augenmerk richten.
01.04.2006 um 15:56 Uhr
Markus, bei uns wurde vor einem 1/4 Jahr eine neue Software durch die finnische Mutter eingeführt, und wir (BR) haben dies zum Anlass genommen, eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen, in der hauptsächlich unterbunden wird, erhobene Daten als Begründung für personelle Maßnahmen (u.a.m.) zu verwenden.-GF behauptete, es handele sich nicht um MBR und ließ seine Offiziere Front machen (Diffamierungen des BR usw.) Ohne Fachanwalt mit dem Druck Einigungstelle hätten wir das nie geschafft.(schlaflose Nächte)
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