Bei uns im Betrieb soll durch eine internationale Initiative des US-Mutterkonzerns eine neue Software eingeführt werden, die von allen Kollegen benutzt werden muss. Die Software gibt es allerdings nur in englischer Sprache. Ist dies nach deutschem Recht zulässig oder MUSS diese Software da sie fakultativ eingesetzt wird auch in deutsch angeboten werden? Meine Kollegen im Betriebsrat und kennen sich hiermit leider nicht so gut aus.

Herzlichen Dank!
Markus