Erstellt am 24.03.2006 um 23:07 Uhr von Fayence
Hallo jutta,
die Originalliste darf nicht zurückgegeben werden, die muss aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (z.B. im Falle einer Wahlanfechtung) beim Wahlvorstand verbleiben.
Ihr könnte dem Listenführer jedoch ohne weiteres eine Kopie aushändigen, auf welcher die ergänzenden Stützunterschriften geleistet werden können.
Gruß
Fayence