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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stützstimmen - ist Liste gültig ??

J
Jutta
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, noch ne Frage! Wenn die Liste mit den Stützunterschriften abgegeben wurde, von dieser Liste aber ungültige bzw. doppelt abgegebene Stützstimmen die Mindestzahl mindern, darf die Liste dann noch mal vom Kandiaten genommen werden um erneute Sützstimmen zu sammeln? Danke schon mal vorab!

3.02201

Community-Antworten (1)

F
Fayence

25.03.2006 um 00:07 Uhr

Hallo jutta, die Originalliste darf nicht zurückgegeben werden, die muss aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (z.B. im Falle einer Wahlanfechtung) beim Wahlvorstand verbleiben. Ihr könnte dem Listenführer jedoch ohne weiteres eine Kopie aushändigen, auf welcher die ergänzenden Stützunterschriften geleistet werden können.

Gruß Fayence

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