Erstellt am 24.03.2006 um 13:35 Uhr von pit47
Hallo Camillo,
sind es Briefwahlunterlagen oder woher kommen die Stimmzettel ?
Waren sie schon in der Wahlurne ?
Erstellt am 24.03.2006 um 13:47 Uhr von rainerzwo
Ganz abgesehen, dass ich mir auch schlecht vorstellen kann, dass "gültige Stimmen auftauchen" können - aber egal.
Ich würde einfach mal alles neu durchrechnen unter Berücksichtigung auch dieser 3 Stimmen (aber nur wenn die schon geöffnet sind!)
Wenn sich trotzdem an der Sitzverteilung nix ändert (kann ja passieren), dann würde vielleicht ein normaler Aktenvermerk reichen...
Ansonsten braucht Ihr juristischen Rat: Es kann nämlich kaum sein, dass Stimmen einfach so "autauchen" und trotzdem "gültig" sein können / alternativ ist das Wahlgeheimnis stark angekratzt, wenn die drei Leute bekannt sind/werden. ..
Erstellt am 24.03.2006 um 14:02 Uhr von Tom
Camillo,
hört sich an, wie ein Zeichen Gottes - kann aber auch eine Finte von Peppone sein!!!
Erstellt am 24.03.2006 um 15:22 Uhr von Camillo
Die gültigen Stimmzettel (Briefwahl) sind in der betriebsinteren Post verloren gegangen bzw. erst zwei Tage nach der Wahl beim Betriebswahlvorstand gelandet.
Erstellt am 24.03.2006 um 15:30 Uhr von Fayence
Camillo,
woher wisst Ihr, dass die Briefwahlunterlagen fristgerecht eingegangen sind? Vermutung? Oder war bereits ein Eingangsvermerk auf dem Umschlag?
Erstellt am 24.03.2006 um 22:40 Uhr von Ramses II
Camillo,
mich wundert bereits wie Ihr wissen könnt, dass die Stimmzettel gültig sind. Anscheinend scheint Euch das Wahlgeheimnis nicht besonders zu imponieren.
Verspätet eingehende Wahlbriefe sind mit einem Eingangsvermerk zu versehen und ungeöffnet zu den Akten zu nehmen. Alles andere ist unzulässig.
Erstellt am 25.03.2006 um 12:21 Uhr von Camillo
Also, wir wissen, daß die Stimmzettel gültig sind, aufgrund des Poststempels. Und zur Info: Der Umschlag wurde nicht geöffnet!!
Erstellt am 25.03.2006 um 14:08 Uhr von Fayence
Hallo Camillo,
ausschlaggebend für den (rechtzeitigen) Eingang von Briefwahlunterlagen ist nicht der Poststempel sondern Euer Eingangsvermerk.
Somit sind, aus welchem Grund auch immer, 3 Briefwahlunterlagen zu spät angekommen und dürfen nicht berücksichtigt werden. Siehe §26 Abs. 2 Wahlordnung.
Erstellt am 25.03.2006 um 23:52 Uhr von Ramses II
Ein Poststempel ist weder notwendig noch hinreichend für die Gültigkeit einer Stimme.
Erstellt am 26.03.2006 um 11:27 Uhr von w-j-l
Schließe mich der Ansicht von Fayence und Ramses II an.
Die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe müssen mit dem Ende der persönlichen Stimmabgabe DEM WAHLVORSTAND ZUGEGANGEN sein, damit die Wahlumschläge noch in die ungeöffnete Wahlurne gelangen können.
Alles was (aus welchem Grund auch immer) danach erst dem WV zugeht, ist verspätet, und muss behandelt werden wie Ramses II und Fayence es dargestellt haben.
Erstellt am 26.03.2006 um 19:21 Uhr von Fayence
Kölner wird ob dieser Eintracht stolz auf uns sein.
Da er seine "fünzehn freie Lächeleinheiten" bei Mona-Lisa nicht quitt werden konnte, könnte er diese doch auf uns Drei aufteilen. Ich nehme die "Wilde 13" und Ihr den Rest. ;-))
Erstellt am 26.03.2006 um 20:17 Uhr von w-j-l
Sei Dir gegönnt.
Schönen Sonntagabend.