Listenwahl oder Personenwahl - wer bestimmt das?
Wer bestimmt über eine Listenwahl oder Personenwahl? Der Betriebsrat oder der Wahlausschuss?
Darf einen Person des Wahlausschusses sich zum Wählen aufstellen lassen?
Community-Antworten (4)
24.03.2006 um 10:27 Uhr
Hallo Sonnenschein, keiner von beiden entscheidet über die Art zu wählen. Wahlvorstandsmitglieder können sich zur Wahl aufstellen lassen.
Ich empfehle die Lektüre der Wahlordnung 2001, sie ist auch im Internet einsehbar.
24.03.2006 um 10:29 Uhr
guten morgen , Sonnenschein Weder der BR noch der Wahlvorstand, sondern die Wahlordnung. Dazu müsste man aber wissen, wie gross eure Belegschaft ist. Jeder MA über 18 Jahre kann sich als Kandidat aufstellen lassen, auch Mitglieder vom Wahlvorstand. Mona-Lisa
24.03.2006 um 10:54 Uhr
Wir sind ein Betrieb über 100 Personen.
Ich werde mir aber mal am WE das o.g. Buch gesorgen. Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort.
24.03.2006 um 12:50 Uhr
Dem Wahlvorstand werden Wahlvorschläge zugeschickt oder ausgehändigt.
Bekommt der Wahlvorstand mehrere Wahlvorschläge(Listen)- gibt es Listenwahl. Bemommt er nur eine Wahlvorschlagsliste - gibt es Verhältnisswahl.
PS. Ein Wahlvorschlag kann mehrere Kandidaten auflisten.
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