Mündliche Anhörung zur Kündigung - kann die abgelehnt oder verzögert werden?
Kann man eine mündliche Anhörung zur Kündigung ablehnen oder verzögern?
Community-Antworten (4)
23.03.2006 um 13:29 Uhr
Wer, Wie, Was?
23.03.2006 um 13:38 Uhr
Hallo Boddi, nach § 102 BetrVG muß der BR vor einer Kündigung angehört werden. Laut dem Kommentar im Fitting Rn 21 zu § 102 ist die Voraussetzung der Anhörung, daß der AG den BR schriftlich oder mündlich zu Händen des BR-Vorsitzenden von der vorgesehenen Kündigung unterrichtet. Eine mündliche Unterrichtung muß alle Merkmale enthalten, die auch in einer schriftlichen Unterrichtung sein müssen.
23.03.2006 um 13:47 Uhr
Zur Klarstellung: Heute Morgen um 11:00Uhr habe ich vom AG die Info: Um 14:00Uhr unterrichten wir den BR mündlich zu 2 verhaltensbedingten Kündigungen.
Muss der BR sich darauf einlassen, kann der BR den Termin bestimmen, muss der BR beschluss fähig sein bei der Anhörung??
Habe schon überall nachgelesen, finde aber nichts zum Thema "Mündliche Anhörung"
Vielen Dank
23.03.2006 um 13:54 Uhr
Zur Entgegennahme reicht der BRV aus.
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