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Kündigungsschutz bei Nichtzulassung eines AZUBI (JAV-Mitglied)?

J
joe
Jan 2018 bearbeitet

mein 2. Versuch mit derselben Frage

wir haben einen Azubi der Mitglied der JAV ist. Nun wird er zur Prüfung nicht zugelassen wegen Fehlzeiten. Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?? Oder läuft der Vertrag ganz normal aus??

2.80303

Community-Antworten (3)

S
sabine

22.03.2006 um 15:34 Uhr

Der Kündigungsschutz für BR und JAV gilt nicht, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt. § 15 I KüSchG. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Fehlzeiten entstanden sind. Liegt eine nachweisbare Krankheit vor, ist sicher keine fristlose Kündigung gerechtfertigt und dann würde der Kündigungsschutz weiter bestehen. Aber: Wer die "silbernen Löffel klaut", ist raus!

E
eriline

22.03.2006 um 15:44 Uhr

Um hier korekt antworten zu können, braucht man genaue Angaben zu den Fehlzeiten und wer hat ihn zur Prüfung nicht zugelassen die Schule oder der Arbeitgeber?

J
joe

22.03.2006 um 15:57 Uhr

zur Prüfung wurden sie von der Schule nicht zugelassen. Die Fehlzeiten sind entstanden durch Krankheit die nach meiner Meinung nur Faulheit ist sowie unentschuldigten Fehlzeiten

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