Erstellt am 22.03.2006 um 14:34 Uhr von Sabine
Der Kündigungsschutz für BR und JAV gilt nicht, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt. § 15 I KüSchG. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Fehlzeiten entstanden sind. Liegt eine nachweisbare Krankheit vor, ist sicher keine fristlose Kündigung gerechtfertigt und dann würde der Kündigungsschutz weiter bestehen. Aber: Wer die "silbernen Löffel klaut", ist raus!
Erstellt am 22.03.2006 um 14:44 Uhr von eriline
Um hier korekt antworten zu können, braucht man genaue Angaben zu den Fehlzeiten und wer hat ihn zur Prüfung nicht zugelassen die Schule oder der Arbeitgeber?
Erstellt am 22.03.2006 um 14:57 Uhr von joe
zur Prüfung wurden sie von der Schule nicht zugelassen. Die Fehlzeiten sind entstanden durch Krankheit die nach meiner Meinung nur Faulheit ist sowie unentschuldigten Fehlzeiten