Erstellt am 22.03.2006 um 08:27 Uhr von pit47
Hallo schosch,
in der Tat ist der BR hier außen vor.
Die Änderung der Urlaubstage kann einvernehmlich im Arbeitsvertrag von jeden einzelnen AN mit dem AG vereinbart werden. Ohne Einvernehmlichkeit bleibt dem AG die Möglichkeit der Änderungskündigung, hier allerdings ist der BR wieder mit im Boot, weil er vor Aussprache der Änderungskündigung, die Anhörung zur Änderungskündigung bekommen muß.