Darf Zeitarbeit mitwählen?
Ich habe einen befristeten Vertrag, der zum Monatsende abläuft. Darf ich trotzdem an den diesjährigen Betriebsratswahlen teilnehmen und mit abstimmen? (Nein, ich lasse mich nicht aufstellen....;-) Bisher habe ich keine Wahlunterlagen erhalten. Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 14:52 Uhr
Hallo Braindead,
als Leihmitarbeiter bist Du wahlberechtigt, sofern Dein Einsatz im Entleiherbetrieb länger als 3 Monate geplant ist.
Als Befristeter bist Du wahlberechtigt vom ersten bis zum letzten Tag Deines befristeten Arbeitsverhältnisses, sofern Du über 18 bist.
Briefwahlunterlagen bekommt man nicht automatisch, die musst Du beim Wahlvorstand beantragen, der auch erst Deine Wahlberechtigung prüft.
Gruß Ulli
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