Sitzungsprotokolle - müssen die öffentlich aushängen?
Hallo, müssen die Protokolle der BR Sitzungen öffentlich ausgehangen werden und wo ist das gesetzlich geregelt?
Community-Antworten (6)
22.03.2006 um 08:20 Uhr
Dann kann man ja die Sitzungen gleich öffentlich machen.
22.03.2006 um 08:23 Uhr
Hallo georgia, nach § 34 BetrVG besteht keine Veranlassung die Protokolle der BR-Sitzungen öffentlich auszuhängen.
22.03.2006 um 10:15 Uhr
Hallo BRV-G.Rommel, es ist immer gut sich Fragen zu fragen, ich habe gerade angefangen und die Konstituierende Sitzung war am Montag. Zwei Tage sind nicht viel Zeit um alle deine guten Ratschläge schon beherzigt zu haben. Ich dachte dieses Forum ist gerade für Neueinsteiger wichtig für einen schnellen und guten Start. PS: Ich kenne Einrichtungen (Schulen) in denen der Personalrat seine Sitzungsprotokolle öffentlich aushängt, für alle der Höhepunkt der Woche. Würde sonst nicht so dumm fragen.
22.03.2006 um 10:52 Uhr
Hallo Georgia, wir veröffentlichen z.B. Auszüge der Tagesordnung, schließlich wollen wir unseren Mitarbeitern mitteilen, woran wir gerade arbeiten, welche Projekte abgeschlossen sind, welche Ergebnisse dahinterstehen, was wir mit der Geschäftsleitung besprochen haben, und und und. manchmal verkneifen wir uns Einzelheiten, denn die Sitzungen sind ja tatsächlich nicht öffentlich und ungelegte Eier führen oft zu bösen Gerüchten. Die Kollegen freuen sich aber immer über unser Mitteilungsbedürfnis und wollen ja auch informiert sein. Also, abwägen und raushängen, wir sind doch keine Geheimräte. Täve
22.03.2006 um 23:45 Uhr
Hallo Täve & Georgia,
auszüge sind ok aber nicht direkt das Protokoll, wir fertigen ein schreiben an das heißt der BR informiert (nach jeder Sitzung), abgeschlossenen Sachen sowie Projekte oder Verhandlungsstände sofern diese nicht unruhe oder "Gerüchte" aufbringen sollten schon ausgehangen werden das schaft Transparenz, aber wie gesagt nicht original auszüge aus dem Prtokoll.
sonne
22.03.2006 um 23:54 Uhr
@Täve In einem anderen thread habe ich herzlich über Deine Antwort gelacht...jetzt könnte ich die ein oder andere Träne vergiessen, ob der Veröffentlichungsäußerung. Protokolle/Sitzungsniederschriften sind Privaturkunden!
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