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Wahlvorstand ist selbst leitender Angestellter - was dann?

F
Frankechris
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage noch:

Unser Wahlvorstand ist selbst leitender Anstellter. Darf er überhaupt Wahlvorstand sein. Evtl. ist es noch wichtig zu wissen das bei uns leitende Angestellt von der Wahl ausgeschlossen sind.

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Community-Antworten (2)

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norbert

21.03.2006 um 20:30 Uhr

Leitende Angestellte i.S. § 5 (3) BetrVG dürfen nicht im Wahlvorstand sein, anderenfalls ist die Wahl anfechtbar.

L
Leo

22.03.2006 um 09:13 Uhr

Hi, ihr habt doch selber den Wahlvorstand gewählt? Wie kann man da Leitende Angestellte wählen? Es ist schon der Hammer!

gruss, leo

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