Erstellt am 21.03.2006 um 14:50 Uhr von pit47
Hallo Marion,
solange die Wahlvorschriften und Stützunterschriften nach § 6 WO 2001 korrekt sind, können sie auch auf Klopapier geschrieben werden, der WV hat kein Recht Formulare festzulegen.
Erstellt am 21.03.2006 um 14:50 Uhr von rainerzwo
in beiden Fällen NEIN.
Eine Vorschlagsliste (mit ihren Stützunterschriften) muss (nur) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Ein Wahlvorstand hat das Recht und die Pflicht alle ihm eingereichten Papiere zu prüfen.
Weil gesetzlich festgelegt ist, wann die Betriebsratswahlen in der Regel stattzufinden haben, kann selbstverständlich unabhängig vom Wahlausschreiben schon für eine Liste gesammelt werden.
Man kann die Liste nur innerhalb des im Wahlausschreiben genannten gültigen Zeitraums juristisch sicher beim Wahlvorstand abgeben. Diesen Zeitraum der Listenannahme legt der WV fest.