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Kann der Wahlvorstand Formulare festlegen?

M
Marion
Nov 2016 bearbeitet

Hat der Wahlvorstand das Recht, festzulegen, welche Formulare für die Wahlvorschläge und Stützunterschriften verwendet werden und ab wann man sie benutzen darf?

2.90602

Community-Antworten (2)

P
pit47

21.03.2006 um 15:50 Uhr

Hallo Marion, solange die Wahlvorschriften und Stützunterschriften nach § 6 WO 2001 korrekt sind, können sie auch auf Klopapier geschrieben werden, der WV hat kein Recht Formulare festzulegen.

R
rainerzwo

21.03.2006 um 15:50 Uhr

in beiden Fällen NEIN. Eine Vorschlagsliste (mit ihren Stützunterschriften) muss (nur) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Wahlvorstand hat das Recht und die Pflicht alle ihm eingereichten Papiere zu prüfen. Weil gesetzlich festgelegt ist, wann die Betriebsratswahlen in der Regel stattzufinden haben, kann selbstverständlich unabhängig vom Wahlausschreiben schon für eine Liste gesammelt werden. Man kann die Liste nur innerhalb des im Wahlausschreiben genannten gültigen Zeitraums juristisch sicher beim Wahlvorstand abgeben. Diesen Zeitraum der Listenannahme legt der WV fest.

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