nach einreichung einer gültigen liste mit 7 kandidaten (7 betriebsräte sind zu wählen) möchte einer der kandidaten seine kandidatur zurückziehen.

1. ist das rechtlich möglich? wenn ja, muß der wahlvorstand dann eine fristverlängerung geben?

2. was passiert, wenn der betriebsrat mit den 7 kandidaten gewählt wird und der betreffende kandidat lehnt dann seine wahl ab? wird dann automatisch ein betriebsrat mit 5 betriebsräten für die nächsten 4 jahre seine arbeit aufnehmen oder sind neuwahlen erforderlich?