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Betriebsratsmitglied werden - ja oder nein?

H
Hulio
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann ein Arbeitgeber die Mitgliedschaft im Betriebsrat im Arbeitszeugnis erwähnen? Muß er das? Darf er das?

Wenn ja kann das dem ARbeitnehmer bei der weiteren Jobsuche hinderlich sein?

Wo finde ich im Internet Seiten die sich auf diese Thema beziehen?

DANKE

DANKE

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Community-Antworten (2)

R
rainerzwo

20.03.2006 um 16:29 Uhr

Auf wunsch DARF ER ES NICHT.

Eine Erwähnung im Brief, wie toll man als BR war, wird - je nach Arbeitgeber (und Job) sicherlich verschiedene Wirkung haben.

Vielleicht am besten einfach Arbeitszeugnis machen lassen. Wenn BR-Arbeit erwähnt ist, ein zweites beantragen ohne diese Erwähnung. Dann hast du sogar 2 zur Auswahl...

F
Fayence

20.03.2006 um 16:57 Uhr

Hallo Ihr Zwei, diese Frage wurde vor einiger Zeit schon einmal gestellt. Ich habe mir daher erlaubt, meine damalige Antwort zu kopieren.

Hessisches LAG, Urteil v. 10.03.1977 - 6 Sa 779/76

Leitsatz Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat ist in aller Regel nicht im Zeugnis zu erwähnen. Dies gilt ebenfalls dann, wenn es der Arbeitnehmer nicht wünscht. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit ausschließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führung verantwortlich zu beurteilen.

@ rainerzwo Deine erste Aussage stimmt in ihrer Auschliesslichkeit dementsprechend nicht.

@ Hulio Einfach mal in z.B. Google "Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeugnis" eingeben. Dann müsstest Du fündig werden!

Gruß Fayence

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