Erstellt am 20.03.2006 um 15:29 Uhr von rainerzwo
Auf wunsch DARF ER ES NICHT.
Eine Erwähnung im Brief, wie toll man als BR war, wird - je nach Arbeitgeber (und Job) sicherlich verschiedene Wirkung haben.
Vielleicht am besten einfach Arbeitszeugnis machen lassen. Wenn BR-Arbeit erwähnt ist, ein zweites beantragen ohne diese Erwähnung.
Dann hast du sogar 2 zur Auswahl...
Erstellt am 20.03.2006 um 15:57 Uhr von Fayence
Hallo Ihr Zwei,
diese Frage wurde vor einiger Zeit schon einmal gestellt. Ich habe mir daher erlaubt, meine damalige Antwort zu kopieren.
Hessisches LAG, Urteil v. 10.03.1977 - 6 Sa 779/76
Leitsatz
Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat ist in aller Regel nicht im Zeugnis zu erwähnen. Dies gilt ebenfalls dann, wenn es der Arbeitnehmer nicht wünscht. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit ausschließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führung verantwortlich zu beurteilen.
@ rainerzwo
Deine erste Aussage stimmt in ihrer Auschliesslichkeit dementsprechend nicht.
@ Hulio
Einfach mal in z.B. Google "Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeugnis" eingeben. Dann müsstest Du fündig werden!
Gruß
Fayence