BR-Wahl: Zusammensetzung nach Geschlechtern - gilt das auch für Azubis unter 18 Jahren?
In § 15, (2) BetrVerfG geht es um die Minderheit in der "Belegschaft". Müssen bei der Berechnung der Männer/Frauen-Sitze im BR auch Azubis unter 18 Jahre (die also nicht wahlberechtigt sind) berücksichtigt werden ? Zivis /FÖJler ja sicherlich nicht, das sind ja keine Arbeitnehmer, oder ?
Community-Antworten (1)
20.03.2006 um 14:40 Uhr
Hallo Marta, es sind nach § 5 WO 2001 alle AN zu berücksichtigen, auch solche unter 18 Jahre.
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