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Zusammensetzung des Betriebsrates?

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caalki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir wählen im September einen neuen BR. Unsere Frage: Nach momentanem Stand gibt es KEINE Minderheit bei den Geschlechtern und es sind 5 BR Mitglieder zu wählen. Wie darf / muss die Zusammensetzung aussehen? Nur Männer oder nur Frauen, wenn, angenommen, 5 Männer oder 5 Frauen die meisten Stimmen erhalten? Das Verhältnis 4 : 1 oder 3:2? Eine Rückmeldung wäre super, da wir vom Wahlvorstand zum ersten mal in dieser Situation stecken.

5.522014

Community-Antworten (14)

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Petrus

08.07.2009 um 15:46 Uhr

Bei über 50 MA exakt die gleiche Anzahl von Frauen und Männern. Was es nicht alles gibt... Wenn es wirklich exakt gleich ist, "muss" es gar nicht aussehen. Dann sind bei Personenwahl die 5 mit den meisten Stimmen gewählt. Sollte sich aber die Anzahl Frauen/Männer auch nur um 1 unterscheiden...

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caalki

13.07.2009 um 15:43 Uhr

Danke für die Antwort, ...allerdings meinen zwei unserer derzeitigen BR Mitglieder, das stimme so nicht. Sie sind der Meinung, dass die Zusammensetzung 2 Männer, 2 Frauen (und der 5. Platz egal) sein sollte.

Wir haben ihnen gesagt, ihr meint es könnten auch 5 Frauen oder 5 Männer sein, je nachdem wer die meisten Stimmen bekommt...oder 4 Männer und 1 Frau oder 4 Frauen und ein Mann oder 3 Frauen und 2 Männer oder 2 Frauen und 3 Männer. Nun sind wir ein wenig verunsichert....

Im Internet finden wir immer wieder nur etwas zu Minderheiten, aber die gibt es bei uns nicht.

LG Caalki

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DonJohnson

13.07.2009 um 16:04 Uhr

caalki

Mal ein paar Beispiele:

80 Ma davon 40 männlich und 40 weiblich. Dann gibt es wirklich keine Minderheit 81 Ma davon 41 männlich und 40 weiblich, dann ist das weibliche Geschlecht die Minderheit 80 MA davon 39 männlich und 41 weiblich, dann ist das männliche Geschlecht in der Minderheit

Also dass ihr wirklich einen Patt haben wollt, kann ich mir nur schwer vorstellen...

Aber ich habe da noch ne Frage: Hallo zusammen, wir wählen im September einen neuen BR. Wieso wählt ihr im September neu?

Und noch ein Tipp. Es gibt Seminare für die Wahlvorstände

C
caalki

13.07.2009 um 16:08 Uhr

Hallo, wir haben 52 Mitarbeiter, davon 26 Männlein, 26 Weiblein , also keine Minderheit. Darf der BR sich auch nur aus 5 Männern oder 5 Frauen zusammensetzen oder müssen beide Geschlechter vertreten sein? Unser aktueller BR ist der Meinung, dass beide Geschlechter vertreten sein müssen. Wir wählen im September neu, da unser jetziger BR zurückgetreten ist und somit gibt es vorher keine Seminare für uns.

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DonJohnson

13.07.2009 um 16:34 Uhr

caalki

Dann habt ihr eine Patt Situation. Ein Seminar könnt ihr aber so oder so besuchen und solltet ihr auch.

Da es keine Minderheit gibt, gibt es dort auch keine Quote (Vorsicht, das ist jetzt ganz gefährliches Halbwissen).

C
caalki

14.07.2009 um 09:08 Uhr

Seminar(e) würden wir gerne besuchen, aber VOR der Wahl werden keine angeboten, die wir besuchen könnten. Wir denken / hoffen darauf, dass beide Geschlechter kandidieren und wir einen gemischten BR bekommen (oder aber ncoh jemand bis zum Wahlausschreiben eingestellt wird) - dann haben wir ein Geschlecht in der Minderheit ;) Aber es wäre gut zu wissen, wo es steht, dass es auch nur Männer odwer nur Frauen oder 4:1 sein könnte. LG Caalki

M
monalisa

14.07.2009 um 09:55 Uhr

@caalki, bis zum Wahlausschreiben - bzw. bis zum Wahltag müsste dann aber mindestens ein halbes Jahr liegen......

und noch was! Wenn ihr gute Kontakte zur Gewerkschaft habt, sind die normalerweise auch bereit, aussertourlich ein (kleines!) Wahlvorstandsseminar bei euch im Hause abizuhalten. Fakt ist, dass ihr eine BR - Wahl nicht ohne Hilfe durchziehen sollten!

C
caalki

14.07.2009 um 10:09 Uhr

Ein halbes Jahr... wofür? Verdi war bei uns im Haus, hat uns auch telefonisch weitergeholfen. Aber dennoch sind wir mit der geschlechterverteilung verunsichert, da verdi und Petrus sagen: geschlechter spielen keine Rolle, unser (noch) BR sagt, beide müssen vertreten sein. Was stimmt denn nun? Wo ist verankert, welche Zusammensetzung sein darf / muss? § ??? Wir wollen uns absichern. LG Caalki

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derdermalwjlwar

15.07.2009 um 11:28 Uhr

caalki, die Antwort von Petrus ist schon richtig, da mußt Du Deine Kollegen überzeugen.

In dieser Konstellation soll § 15 nicht anwendbar sein. Siehe dazu Kreutz, in GK BetrVG, 7 Aufl., § 15 Rn. 17

H
HarzerRoller

15.07.2009 um 11:33 Uhr

Herr/Frau wjl, schön daß sie auch mal wieder hier sind. Ich sehe das auch so, wie sie. Dieses Forum bedarf ihrer Anwesenheit wie ein RobinHood, dringend.

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derdermalwjlwar

15.07.2009 um 13:14 Uhr

Harzer(T)roller

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caalki

15.07.2009 um 13:23 Uhr

Danke für die Bestätigung und spätestens am Wahltag werden die Kollegen überzeugt sein - es sei denn, es wird noch auf die schnelle jemandem gekündigt oder jemand eingestellt.... Laut den Kollegen, die ihr Interesse für eine Kandidatur bereits jetzt schon angemeldet haben (soll heißen, die jetzt schon sagen, dass sie ab dem tage x kandidieren), bekämen wir eh zu hoher Wahrscheinlichkeit einen gemischten BR.

D
DonJohnson

15.07.2009 um 13:31 Uhr

es sei denn, es wird noch auf die schnelle jemandem gekündigt oder jemand eingestellt....

Das ist nciht mehr relevant. Der Zeitpunkt des Wahlausschreibens ist maßgeblich...

C
caalki

15.07.2009 um 14:00 Uhr

Das wissen wir, wir sind in der Planung und durch Betriebsferien wollen wir den Aushang am ersten Tag nach den Ferien machen - soll heißen, dass sich bis dahin ja noch etwas verändern kann....was danach kommt ist dann nicht mehr entscheidend...wir haben derzeit Stellen ausgeschrieben und sollten diese dann zum Stichtag besetzt werden, verändert sich natürlich alles.

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