Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen
Der Arbeitgeber hat bei Einstellung nicht die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt, auch nach mehrmaligem hinweis nicht. Nun haben wir ein Beschlussverfahren eingeleitet, da der arbeitgeber ständig die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt. Nun will er der eingestellten Person friestgerecht kündigen. Darf Arbeitgeber so mit Menschen umgehen?
Community-Antworten (13)
19.03.2006 um 21:15 Uhr
@Lotus Willst Du eine moralische oder eher eine sachlichere Bewertung des Vorgehens Deines AG hier im Forum erzielen?
Ich finde sowohl das Vorgehen des BR als auch das Vorgehen Deines AG (aus Arbeitgebersicht) nicht zu beanstanden.
19.03.2006 um 21:21 Uhr
@Lotus, kann er tun, leider.
Allerdings solltet ihr euch hierdurch keinesfalls moralisch unter Druck setzen lassen.
Das zeigt eigentlich nur, dass euer AG eine Einstellung vorgenommen hat, die er vom Bedarf her gar nicht brauchte. Oder er hätte dieser Person sowieso schon in der Probezeit gekündigt, weil sie ungeeignet ist, und nun versucht er euch (zwei Fliegen mit einer Klappe) zum Sündenbock zu machen.
Warum ich das so sehe? Weil euer AG ja bei der nächsten Einstellung wieder exakt das gleiche Problem (mit euch) hat. Aus diesem Grund halte ich es für vorgeschoben, euch für diese Kündigung verantwortlich zu machen.
Gruesse w-j-l
19.03.2006 um 21:58 Uhr
Was für ein "Beschlussverfahren" habt ihr denn da eingeleitet? Hoffentlich nicht zum ersten Mal. Der Betriebsrat "existiert" nämlich nur über Beschlüsse! Alles andere ist,äh gelinde gesagt, GErede.
Ansonsten: Rechte des Betriebsrats bei ordentlicher Kündigung prüfen"
Grüße, Dandelion
20.03.2006 um 15:10 Uhr
Hallo Dandelion,
hier ist wohl das Beschlußverfahren nach §2a ArbGG gemeint, welches sich klar von einem Urteilsverfahren nach §2 ArbGG unterscheidet. Alles klar?
20.03.2006 um 17:57 Uhr
Danke für Euere Beiträge, leider hilft es uns nicht viel. Also, nochmal zusammengefasst, vielleicht etwas deutlicher. Der AG hat eine Einstellung vorgenommen, ohne die Zustimmung des BR einzuholen. Nun sollten wir den Arbeitsvertrag unterschreiben, was wir nicht getan haben, da uns die Einstellung nicht vorher mitgeteilt wurde. Wir haben den AG sowohl mündlich als auch schriftlich darauf hingewiesen, ohne Erfolg. Wir haben daher ein Beschlussverfahren eingeleitet, zur einstweiligen Verfügung. Nun hat der AG uns mitgeteilt, dass er der Neueinstellung fristgerecht kündigen will. Unser Ärger ist, der AG setzt sich in die Nesseln, macht aber den BR dafür verantwortlich.
20.03.2006 um 18:05 Uhr
Danke für Euere Beiträge, leider hilft es uns nicht viel. Also, nochmal zusammengefasst, vielleicht etwas deutlicher. Der AG hat eine Einstellung vorgenommen, ohne die Zustimmung des BR einzuholen. Nun sollten wir den Arbeitsvertrag unterschreiben, was wir nicht getan haben, da uns die Einstellung nicht vorher mitgeteilt wurde. Wir haben den AG sowohl mündlich als auch schriftlich darauf hingewiesen, ohne Erfolg. Wir haben daher ein Beschlussverfahren eingeleitet, zur einstweiligen Verfügung. Nun hat der AG uns mitgeteilt, dass er der Neueinstellung fristgerecht kündigen will. Unser Ärger ist, der AG setzt sich in die Nesseln, macht aber den BR dafür verantwortlich. Antwort 5 Erstellt am 20.03.2006 - 16:57 Uhr von Lotus
20.03.2006 um 18:32 Uhr
Hallo Lotus, hier geraten aus meiner Sicht einige Dinge durcheinander.
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Seit wann wird ein Arbeitsvertrag durch den BR mitunterschrieben? Habe ich zumindest noch nicht gehört, aber es mag so sein.
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Der AG muss diese Einstellung doch bereits ohne Anhörung und Zustimmung des BR´s vorgenommen haben. Sonst könnte er nicht fristgerecht kündigen wollen!
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Einmal den §100 BetrVG lesen. Daraus ergibt sich eigentlich der weitere Ablauf.
Mir ist nur nicht ganz klar, welches Beschlussverfahren Ihr nun eingeleitet habt. Vielleicht kannst Du dazu noch einmal etwas genaueres schreiben.
21.03.2006 um 22:36 Uhr
Hallo Fayence, hier noch weitere Informationen.
- Unter dem Arbeitsvertrag steht: Der Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn der gewählte Betriebsrat der Einstellung zugestimmt hat. d.h der BR unterschreibt den Vertag mit. wir haben alle Arbeitsverträge mit unterschrieben.
- Der AG hat die Einstellung ohne Anhörung und ohne Zustimmung vorgenommen. Beschlussverfahren zur einstweiligen Verfügung, dass dem AG untersagt wird die Person zu beschäftigen. Morgen ist ein Termin beim Arbeitsgerich. Gruss Lotus Gruss Lotus
22.03.2006 um 09:31 Uhr
Hallo Lotus, irgendwie stehe ich total auf der Leitung!
- "Der Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn der gewählte Betriebsrat der Einstellung zugestimmt hat."
Beschreibt letztendlich das Anhörungsverfahren und bedeutet nicht, dass der BR auch den Arbeitsvertrag mit unterschreibt. Kann man aber sicherlich so regeln.
- "Der AG hat die Einstellung ohne Anhörung und ohne Zustimmung vorgenommen."
Daraus ergibt sich für mich immer noch die Folge aus §100. Demnach hätte der AG die Zustimmung (oder auch nicht) gerichtlich ersetzen lassen müssen.
Da Ihr bereits heute den Gerichtstermin habt, melde Dich doch bitte noch einmal, wie und mit welchem Ergebnis das Beschlussverfahren gelaufen ist!
Danke und Gruss Fayence
22.03.2006 um 09:40 Uhr
Ich bin davon überzeugt, dass eine Unterschrift des BR unter einen AV keinerlei rechtlich weitreichende Bedeutung hat. Der BR hat doch auch keine eigenständige Rechtsposition, die es erlaubt einen MA ein- oder auszustellen, geschweige denn gar nach Hause zu schicken. Anders ausgelegt müsste das doch heissen: Wenn mir als neu einzustellender AN durch die fehlende Unterschrift des BR die Stelle verweigert wird, dann müsste ich auch gegen ihn vorgehen können, nicht wahr?
22.03.2006 um 09:51 Uhr
@Lotus Mich beschlich gerade der leise Verdacht, dass Du die ganze Zeit über das LPVG/BPVG gesprochen haben könntest und wir über das BetrVG. Könnte das sein?
22.03.2006 um 19:16 Uhr
Hallo Fayence, heute fand unsere Verhandlung vor der Kammer statt und es ist zu einem Vergleich gekommen. Vergleich:
- Die Arbeitgeberin erklärt, dass sie bei zukünftigen Einstellungen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach §99 beachten werde.
- Mit diesem Vergleich ist auch das neue Hauptverfahren bezüglich des Antrages erledigt. Ein Erfolg ist dies schon für uns, da der Geschäftsführer immer wieder die Mitbestimmungsrechte des BR übergeht. Wir werden heute abend eine außerordentliche Betriebsratssitzung einberufen und über die Einstellung beraten. Wir unterschreiben alle Arbeitsverträge
22.03.2006 um 20:14 Uhr
Hallo Lotus, habe mich sehr über Deine Rückmeldung gefreut! Dann drücke ich mal alle Daumen, dass dieser "Warnschuss" bei Eurem AG nicht allzu schnell in Vergessenheit gerät!
Gruß Fayence
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