Erstellt am 19.03.2006 um 18:16 Uhr von khrm
Hallo H.G., wir haben dieses Problem per Beschluss und durch die Geschäftsordnung des BR geregelt. Die regelmäßigen Ersatzmitglieder ( min 1 - 2 X im Monat) bekommen ein Protokoll und werden auch mit Unterlagen versorgt. Es kann nicht sein das sie plötzlich in eine Sitzung geladen werden und über Kollegen und Arbeitsabläufe entscheiden sollen. MfG Khrm
Erstellt am 19.03.2006 um 18:48 Uhr von Fayence
Hallo H.G.,
auch wir haben dies in unserer Geschäftsordnung geregelt. Jeder, der an einer BR-Sitzung teilgenommen hat, erhält das Protokoll.
Haben Ersatzmitglieder teilgenommen, erhalten diese ebenfalls das Protokoll der 2 darauffolgenden Sitzungen.
In der praktischen Umsetzung erhalten unsere ersten zwei Ersatzmitglieder jedoch immer ein Protokoll. Es gibt auch keine diesbezügliche gesetzliche Einschränkung.
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 19:44 Uhr von Kölner
Das sehe ich etwas anders, Fayence.
Du stimmst mit mir sicher überein, dass eine Sitzungsniederschrift eine Privaturkunde ist. Du stimmst mir sicher auch zu, dass ein solches Protokoll nur Mitgliedern des BR's zusteht.
Ersatzmitglieder werden nur im Falle einer vorübergehenden Verhinderung eines ordentlichen BRM zeitweilig oder als ordentlich nachrückenendes BRM, eben Mitglied des BR's.
Das heisst im Umkehrschluss, dass ein Ersatzmitglied ohne Teilnahme an einer BR-Sitzung eben KEIN BRM ist. Demnach kann es auch nicht regelmäßig eine Abschrift der Protokolle erhalten.
Erstellt am 19.03.2006 um 20:05 Uhr von Fayence
Mein lieber Kölner,
spontan war ich ob der Aussage, dass eine Sitzungsniederschrift eine Privaturkunde ist, überrascht. Hätte ich nicht vermutet, aber... habe schnell nachgelesen und pflichte Dir bei.
Auch steht im Fitting unter §34, dass das Gesetz nur den BR-Mitgliedern ein Einsichtsrecht zugesteht.
És steht aber auch geschrieben (RN35), das diese Vorschrift nicht daran hindert -sofern keine Geheimhaltungspflicht gem. §79 entgegen steht- dass auch z.B. Ersatzmitgliedern Informationen anhand der Unterlagen gegeben werden dürfen, soweit ein berechtigtes Interesse besteht.
Wir sehen es als unser berechtigtes Interesse, dass unsere ersten 2 Ersatzmitglieder lfd. informiert sind, zumal sie auch mehr oder weniger regelmässig als "Vertretung" mit dabei sind. Spricht immer noch etwas dagegen? Ich finde, nicht!
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 20:09 Uhr von Kölner
Naja. Eben das berechtigte Interesse kann diesbezüglich ja nur einem ordentlichen BRM zugestanden werden, oder?
Erstellt am 19.03.2006 um 20:13 Uhr von w-j-l
Hallo Kölner,
auch ich pflichte Fayence hier bei. Ich denke, im Rahmen dieser Kommentierung, die sich ebenso bei Däubler findet, ist es dem BR überlassen einzuschätzen, inwieweit die Ersatzmitglieder in die Arbeit des BR eingebunden sind.
Bei uns haben einige der BR-Mitglieder viel betriebsbedingte, unregelmäßige Reisetätigkeit. Dadurch sind die meisten Ersatzmitglieder häufig Teilnehmer der BR-Sitzungen. Aus diesem Grunde haben wir genauso in der GO geregelt, dass alle Ersatzmitglieder die das wollen, eine Kopie des Sitzungsprotokolls bekommen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 19.03.2006 um 20:17 Uhr von Kölner
Und die Richtigkeit dieser "Regelung in einer GO" bezweifle ich!
Erstellt am 19.03.2006 um 20:25 Uhr von w-j-l
Das tut mir sehr leid für Dich ;-))
Ich zweifle nicht, und deshalb werden wir das auch weiterhin tun. Wir wollen nämlich alle Ersatzmitglieder auf dem Laufenden halten, damit sie ggf. ihre Funktion gut ausfüllen können.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 19.03.2006 um 20:32 Uhr von Kölner
Ich bezweifle übrigens nicht den Sinn, nur die Legalität im Rahmen des BetrVG.
Egal - Ihr scheint euch sehr einig zu sein ;-)...das ich sowas noch mal erleben darf!
PS:
@Ramses II
Hast Du eine Meinung dazu (ich meine natürlich das BR-Protokoll-Geschäftsordnungs-Schisma)?
Erstellt am 19.03.2006 um 20:42 Uhr von w-j-l
@Kölner,
ich habe mir bei solch "unklärbaren" Problemen angewöhnt, über die Rechtsfolgen nachzudenken.
Ich kann hier in Bezug auf die BR-Arbeit keine sehen.
Das Ganze könnte evtl. im Streitfall ein 23er-Verfahren durch den AG nach sich ziehen. Allerdings eben nur im Streitfall.
Im Einzelfall könnte man natürlich z.B. einen Verstoß gegen §99 (1) letzter Satz geltend machen. Da der aber auf §79 Abs.1 verweist, und im 79 (2) die sinngemäße Gültigkeit des 79(1) auch auf Ersatzmitglieder ausgedehnt wird, sehe ich hier grundsätzlich kein Problem.
Wo siehst Du also die mangelnde "Legalität"?
Jetzt bist Du dran, Kölner.
Erstellt am 19.03.2006 um 20:43 Uhr von Fayence
@ Kölner
Wir sind uns weit öfter einig, als der geneigte Leser denken mag!
Nur wenn wir uns uneins sind, dann kracht es auch schon mal im Gebälk! Vielleicht etwas mehr, wenn ICH w-j-l´s Meinung nicht nachvollziehen kann.
Sollte ich da vielleicht "mangelnde Harmoniesucht" diagnostizieren lassen?
P.S.
Beantworte lieber weitere und noch offen stehende Fragen!
Erstellt am 19.03.2006 um 20:48 Uhr von w-j-l
Das ist gelungen Fayence, ich hoffe in diesem Punkt sind wir uns einer Meinung.
Ich streite mir meinen Vorsitz-Kollegen im GBR auch sehr häufig über Rechtsfragen, manchmal auch heftig. Und glaube nicht, dass wir uns immer einer Meinung trennen. Häufig ist es so, dass sich dann der-/diejenige mit dem "geringeren leidenschaftlichen Interesse" am Fall zurücknimmt, und die anderen argumentieren läßt.
Erstellt am 19.03.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
Die Rechtsfolgen eines solchen Vorhabens finde ich nicht interessant! Es ist nicht möglich so eine Regelung zu machen. Macht es, aber seid Euch bewusst, dass es nicht legal ist!
Noch etwas...mit einer ähnlichen Argumentation kam neulich ein mir sehr bekannter "BR" um die Ecke, weil er es sehr richtig findet, nur zwei Betriebsversammlungen im Jahr abzuhalten.
Ich werde ihn an Euch verweisen!
Erstellt am 19.03.2006 um 21:05 Uhr von w-j-l
Ertappt. wir machen auch nur zwei. Wenn wir mehr machen, dann kommt gar niemand mehr zur Betriebsversammlung.
Bisher hat noch niemand erkennen lassen, dass er deshalb ein 23er-Verfahren einleiten wird. Ich wäre gespannt darauf.
Den Beweis für die mangelnde Legalität bist Du mir schuldig geblieben. Wie siehst Du die Interpretation auf Basis §79 BetrVG?
Erstellt am 19.03.2006 um 21:28 Uhr von happy
Wie ist es denn mit einem Ersatzmitglied der zu einer BR-Sitzung gealden wird und Vorbereitung braucht? Bekommt er NUR die TO für diese Sitzung oder kann er sich zur Vorbereitung andere/alle Protokolle ansehen? Dann könnte man ihm diese ja gleich zur Einsicht geben...
Erstellt am 19.03.2006 um 21:35 Uhr von Kölner
Da sehe ich meine Aussagen sogar noch etwas mehr gestützt, also quasi gestützter als ohnehin schon!
Die Geheimhaltung bezieht sich ja auch hier auf die Ersatzmitglieder des BR, die eine zeitweilige Vertretung eines verhinderten BRM tätigen (vgl. die einschlägigen Randnummern) oder ordentlich nachgerückt sind.
Ich hatte mal einen Klienten, der ganz manchmal helle Momente hatte. In einem dieser Momente hatte er eine tolle Aussage zu seiner Delinquenz gemacht, die mir bis heute im Gedächtnis geblieben ist:
"Wenn keiner wat sieht, sacht auch keiner wat; und wenn einer etwas sacht, dann muss der mir dat auch beweisen können und dat ist dem dann wieder zuviel arbeit!" Fühlt Euch jetzt bitte nicht ertappt!?
:-))
Erstellt am 20.03.2006 um 11:53 Uhr von Benno_BRB
Liebe Streitgemeinde!
Wir haben uns hier versammelt, um einem grundlegendem Problem einen würdigen Abschied zu geben.
Wir alle kennen und wissen um die Problematik unterschiedlicher Auffassungen rechtlicher Regelungen.
Aus dem Umfang dieser Abhandlung ersehe ich eine bedeutsame Diskrepanz bzgl. der Auslegung wichtiger Grundgesetze und deren Erweiterungen.
Einflüsse von akkurater Einhaltung bestehender Gesetze und die wortgetreue Ausübung derer bis hin zu "menschlichen" Ausübens rechtsverständlicher Auslegung und Einflussnahme auf die Arbeit eines Gremiums der gesetzlichen Vertretung der abhängig angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern hier in nicht unbeträchtlichem Umfang die verantwortungsvolle Arbeit vieler Freiwilligen.
Hieraus leitet sich ebenfalls grundlegend die Annahme ab dass sich die Arbeit einzelner Organe solcher Gremien nicht immer rechtlich und gesellschaftlich nachvollziehbar gestalten lassen kann. Hierfür gibt es mannigfaltige Beweise und Tatsachenberichte.
Es gibt in unserer förderativen Bundesrepublik Angestellte von Firmen die sich in die Tradition und Arbeitsweise der frühkapitalistischen Entwicklung zurückversetzt sehen. Auswirkungen zeichnen sich besonders durch massive Unkenntnisse in der deutschen Rechtsprechung und Anwendung bestehender Gesetze und in der Einflussnahme auf die amtierenden Legislativen der verschiedenen Machtverhältnisse ab. Hierzu sei besonders erwähnt dass es immer wieder zu symptomatischen Ausfallerscheinungen kommt wie keine oder nur um Wochen teilweise Monate nachgelagert eingeholte Einwilligungs- und Zustimmungserklärungen über Personalfragen bzgl. der Einstellung oder Entlassung von Personal. Es kommt auch immer wieder vor dass nicht nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen vierteljährlichen Betriebsversammlungen einberufen werden sondern auch Gremien wie Wirtschaftsausschüsse nicht aufgestellt werden.
In Anbetracht dieser Tasachen wird über eine noch zu bestimmende Zeitperiode die Abschaffung dieser ungenutzten und ungetätigten Gesetze unumgänglich. Es ist gegeben diese Zeitperiode zum Erstarken der Wirtschaft und zur Schaffung von neuen Formen der Arbeit und Stärkung der Machtverhältnisse staatstragender Entwicklung unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden und sich bietenden Mittel so kurz wie nötig zu halten. In stetiger Beobachtung der befreundeten Nachbarländer die teilweise schon seit vielen Jahrzehnten bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen haben sind wir bestrebt diese in unserem Land in Form einer international sehr beachteten Vorreiterrolle stetig zu vermindern und schlussendlich auf die Mindestanfordeungen größtmöglicher Gewinnerzielung zu reduzieren.
Dr. Benno
p.s. Prof. nur wenn ich hier die Kommas gesetzt hätte!
Erstellt am 20.03.2006 um 14:26 Uhr von Fayence
Hallo Benno, entschuldige, Dr. Benno -soviel Zeit muss sein-!
Zunächst einmal habe ich ja gedacht, hä? was will er uns sagen?
Nachdem ich gedankliche Kommata gesetzt habe, ging mir dann das ein oder andere Lichtlein auf! Aber, vielleicht noch nicht alle!
Würdest Du Dich eventuell zu einer einfachen, klaren, für jedermann/-frau nachvollziehbaren Aussage hinreißen lassen? Oder ist Brandenburgern dieses nicht in die Wiege gelegt?
Meine Interpretation Deiner Antwort habe ich bereits bei einem Notar hinterlegt!
In hoffnungsvoller Erwartung ... auf Erleuchtung
Fayence
Erstellt am 20.03.2006 um 14:44 Uhr von Benno_BRB
Liebe Fayence!
Meine Antwort soll den interessierten und geneigten Leser zum Nachdenken anregen.
Dies ist nur, sehr speziell, auch auf die Antwortenden anzuwenden, weil diese netten und hilfsbereiten Kollginnen und Kollegen sich hier sehr aufopfernd, rührend und rührig, um Leute wie mich, kümmern.
Morgen habe ich ein WV-Schulungseminar und danach werden wir ja sehen ob ich mit Euch ansatzweise gleichziehen kann.
Mein vorheriger Beitrag in diesem Forum ist - wie Du bemerkt haben musst - mit einem sarkartischem Unterton besetzt. Daher und weil ich ja kein Profressrohr sein will, belasse ich es bei diesem und jeder kann seinen eigenen Humor einbringen.
Eine überarbeitete Version gibt es nur persönlich per Mail!
Denke aber bitte daran, dass Deine Antworten immer auch hier im Forum erscheinen, selbst wenn die Mail von WAF mir sagt, dass es nur an mich persönlich, ohne ein Erscheinen im Forum wäre....
(Dr.) (|-)) Benno
Erstellt am 20.03.2006 um 14:58 Uhr von Fayence
Gedacht habe ich, auch nach!
Werde diese Deine Worte heute abend erst einmal mit meinem Notar diskutieren! Daher werde ich meine persönliche Antwort an dieser Stelle auf ein Minimum Aussagekraft beschränken ;-)
Gruß, aus dem heute leider trüben Kölner Vorland
Fayence
Erstellt am 20.03.2006 um 15:06 Uhr von w-j-l
Schön, dass es bei uns hier im Süden wenigstens sonnig und warm ist.
@Dr.Benno aus BRB
normalerweise ist der Kopf ja deshalb rund, weil die Gedanken kreisen sollen. Ich habe selbigen bei Deinem Beitrag sogar geschüttelt um dieses Kreisen zu erreichen. Ist mir aber nicht so richtig gelungen.
Wenn Du jemanden Anschreiben willst, ohne dass dies im Forum erscheint, dann müssen 2 Voraussetzungen GLEICHZEITIG erfüllt sein.
1. musst Du den Haken ganz unten wegmachen ("Diesen Beitrag ...... speichern")
2. muss die- oder derjenige selbst bei seinem (oder wenigstens einem) Beitrag einen Haken gesetzt haben bei: "Wenn mein Beitrag beantwortet wird,...... zusenden) Nur dann kannst Du beim Antworten IM BEITRAG des potenziellen Empfängers einen Haken setzen, und nur dann wirkt Dein Beitrag als PN (persönliche Nachricht).