Übernahme eines Azubi - Mitbestimmung nach §99????????
Hallo zusammen, bei uns soll ein Azubi nach der Prüfung übernommen werden. Liegt hier eine Einstellung bzw. eine Mitbestimmung nach §99 vor???
Danke Gruß Marion
Community-Antworten (1)
17.03.2006 um 14:57 Uhr
Hallo Marion, es ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 BetrVG.
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