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Übernahme eines Azubi - Mitbestimmung nach §99????????

M
Marion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns soll ein Azubi nach der Prüfung übernommen werden. Liegt hier eine Einstellung bzw. eine Mitbestimmung nach §99 vor???

Danke Gruß Marion

4.82001

Community-Antworten (1)

P
pit47

17.03.2006 um 14:57 Uhr

Hallo Marion, es ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 BetrVG.

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