Briefwahl für einen Kollegen am anderen Standort
Bei uns stehen Betriebsratswahlen an. Wir sind ein Firmenverbund von 3 Firmen (wurden nach und nach dazugekauft.) Wir sind die einzige Firma mit Betriebsrat. Nun wechselte ein Mitarbeiter vor ca. 3 Jahren zu einem anderen Firmenstandort, ist aber noch offiziell auf der Gehaltsliste an unserem Standort aufgeführt. Muss ich diesem Mitarbeiter nun Briefwahlunterlagen zusenden ? Oder ist durch die lange Abwesenheit ( Kollege kommt vielleicht alle 3 Monate für einen Tag hierher ) kein Interesse mehr an betrieblichen Vorgängen wie z.B. BR-Wahl gegeben und verliert er dadurch das Wahlrecht ?
Community-Antworten (4)
17.03.2006 um 14:06 Uhr
Hallo tal30, wenn der Kollege auf der Wählerliste steht, dann die Briefwahlunterlagen zuschicken.
17.03.2006 um 14:07 Uhr
Wo der Arbeitsvertrag ( Standort )und Gehalt angesiedelt, da wird gewaehlt. Also Briefwahl
17.03.2006 um 14:38 Uhr
Da ich im Wahlvorstand bin könnte ich ja den Kollegen von der Wählerliste nehmen :-) .... aber es soll ja alles rechtens sein. Werd ich ihm halt Briefwahlunterlagen schicken, obwohl ich finde, dass er eigentlich nicht wählen sollte, da er eigentlich sich am Standort überhaupt nicht mehr aufhält. naja trotzdem vielen Dank !
20.03.2006 um 14:29 Uhr
Moins!
Lieber Tal30!
Persönliche Befindlichkeiten gelten hier nicht! Du bist nach BetrVG und WO dazu verpflichtet ihm die Unterlagen der Eröffnung der Wahl (Wahlausschreiben und alle dazu gehörigen Unterlagen) und die Unterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmabgabe "von Amts wegen" ohne extra Aufforderung zu übersenden.
Wenn es noch den Einen oder Anderen in Eurer Firma gibt, der Deine Meinung kennt, dann solltest Du dies sogar per Einschreiben mit Rückschein machen.
Ich mach das automatisch und schon kann keiner behaupten, dass er/ sie die Unterlagen nicht bekommen hat.
Benno
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