Erstellt am 17.03.2006 um 10:08 Uhr von pit47
Hallo Caspian,
nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz hat jeder das Recht zu koalieren.
Erstellt am 17.03.2006 um 21:40 Uhr von sh_9260
äääh bitte, jedes gewählte Betriebsratsmitglied hat die gleichen Recht und Pflichten.
Listen haben nur noch Auswirkungen auf die Bestimmung der Ersatzmitglieder !!!!!!!!!!!!!!!!
teoretische jederfalls.