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Genossenschaft und GMBH's. Ist es trotzdem möglich einen Gesamtbetriebsrat zu bilden?

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zwecke05
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Bildung eines Gesamtbetriebsrates. Unser Unternehmen hat drei Standorte in denen sich jeweils ein Betriebsrat befindet. Wir würden gerne einen Gesamtbetriebsrat bilden. Das Problem ist die Betriebe sind unterschiedliche Gesellschaften ( EG und GmbH). Ist es möglich einen Gesamtbetriebsrat zu bilden? Vorab vielen Dank für die Antwort.

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Community-Antworten (2)

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Kölner

27.01.2006 um 10:12 Uhr

Hallo zwecklos. Da müsstet ihr Euch zunächst mit Eurer Unternehmensstruktur beschäftigen: Wer beherrscht wen und wie hängt ihr zusammen. Aber grundsätzlich gilt: Die Unternehmensform ist sekundär. Ein e.V. kann eine gGmbH haben oder mehrere und noch eine Stiftung und eine GmbH&Co OHG.

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otto

28.01.2006 um 02:26 Uhr

Guten Abend zwecklos, die Rechtsform eines Betriebsrats ist für die Bildung eines BR/ mehrer BR völlig unerheblich. Einen GBR kann man nur dann bilden, wenn z.B. eine GmbH, eine e.V., eine AG mehrere - rechtlich unselbständige - Betriebsstätten hat. Hat bei Ihnen jede Betriebsstätte einen eigenen Rechtsträger - GmbH, AG usw. - und gibt es eine Holding, die die mehrheitlichen Geschäftsanteile der jeweiligen örtlichen Betriebe hält, haben Sie eine Konzernstruktur. Das bedeutet: Örtliche BR und die Bildung eines Konzernbetriebsrats - ohne GBR. Ich hatte ein ähnliches Problem. Herr Britting (08157/4000) von der W.A.F. hat mir Betriebsratsgeber vorbeigeschickt, der unseren BR kostenlos beraten hat. Gruß otto

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