Dürfen bei der Stimmenauszählung leitende angestellte Anwesend sein?
Dürfen bei der Stimmenauszählung leitende angestellte Anwesend sein und unter der Stimmauszählung, für den Wahlvorstand ein Stimmzettel ungültig erklärt, immer daruter spricht nach ihrer Auffassung ist der Stimmzettel gültig?
Community-Antworten (1)
16.03.2006 um 17:06 Uhr
Die Leitenden dürfen anwesend sein, da die Stimmauszählung betriebsöffentlich ist.
Zu sagen haben sie dann allerdings garnichts. Alleine der WV zählt aus.
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