Dürfen bei der Stimmenauszählung leitende angestellte Anwesend sein?
Dürfen bei der Stimmenauszählung leitende angestellte Anwesend sein und unter der Stimmauszählung, für den Wahlvorstand ein Stimmzettel ungültig erklärt, immer daruter spricht nach ihrer Auffassung ist der Stimmzettel gültig?