Verletzung der MBR bei Telekommunikationseinrichtung und neue BV - wer hat bereits eine BV dazu?
Wir haben heute aus einem Aushang erfahren, dass morgen nachmittag eine neue Telefonanlage (ISDN - Nebenstellenanlage) eingeführt wird. Nach § 87 Abs. 1, Ziff. 6 ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig. Wir wurden aber nicht einmal direkt informiert. Als erstes habe ich für morgen früh eine Sitzung einberufen. Natürlich könnten wir mit einer einstweiligen Verfügung nach § 23 Abs. 3 diese Maßnahme stoppen. Das würde aber die Stimmung zwischen BR und GL endgültig vergiften. Hat jemand einen Tipp, wo ich auf die schnelle eine gute Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Überwachung mit Telekommunikationssystemen" oder ähnlich herbekomme? Die könnten wir dann unseren Bedürfnissen anpassen und so unserer GL morgen die Pistole auf die Brust setzen... Danke im voraus für Eure Antworten.
Community-Antworten (6)
16.03.2006 um 14:34 Uhr
Hallo dirk-br! Warum macht ihr euch Gedanken das die Stimmung noch mehr vergiftet wird? Euren AG interessiert es doch auch nicht sonst hätte er eure Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG berücksichtigt. Meiner Meinung nach, sollte sich ein BR gerade in den § 87 nicht auf spielchen der GL einlassen. Und auf die schnelle, sprich bis morgen, denke ich nicht, dass man eine gute BV machen kann. Ich würde den AG schriftlich auffordern, die Inbetriebnahme der Telefonanlage zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung vors AG gehen. Wegen der BV kannst du mal unter www.soliserv.de nachsehen, dort findest du viele MusterBV´s.
Gruß nidis
16.03.2006 um 14:44 Uhr
@ nidis
Richtig, der AG hat gegen das Mitbestimmungsrecht verstossen, vielleicht war es ihm aber noch nicht einmal bewusst. Dann gleich mit Kanonen zu schiessen, halte ich für völlig überzogen. Es muss und kann doch nur darum geh´n, dass mögliche Auswertungen, die auf das Verhalten etc. pp. von MA schliessen lassen per BV ausgeschlossen werden. Also dirk-br, fasst Ihr einen Beschluss, in welchem dem AG Auswertungen zunächst einmal grundsätzlich untersagt werden. Dann lasst Ihr Euch alle Unterlagen zu den Möglichkeiten dieser Telefonanlage kommen. Prüft diese, beurteilt deren Möglichkeiten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte und natürlich dahingehend, welche personenbezogenen Auswertungen möglich sind. Daraus "baut" Ihr eine BV und haltet fest, was, wann von wem mit den anfallenden Daten gemacht werden darf.
Gruß Fayence
16.03.2006 um 14:44 Uhr
Hast ja Recht,... He has to learn it the hard way! Danke für den Tipp! LG Dirk
16.03.2006 um 15:00 Uhr
@ Fayence
Du hast sicherlich recht, dass man nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schiessen muß. Vielleicht reagieren wir ( oder besser ich) beim 87er so heftig, da bei uns genau solche Dinge schon passiert sind. Sachen eingeführt ohne Mitbestimmung, GF sich dann 1000 mal entschuldigt, versprochen bekommen, dass keine Auswertungen stattfinden und im nachhinein Listen und Verzeichnisse entdeckt, wo MA überwacht wurden. Aber wahrscheinlich ist es von Betrieb zu Betrieb verschieden. Ich denke, jeder muß seinen GF oder GL einschätzen können. Wir können es bei uns und deshalb gehen wir den harten Weg. Muß ja nicht überall so sein. Bei unserem alten GF war dies auch nicht der Fall. Gruß nidis
16.03.2006 um 15:14 Uhr
@nidis wir wurden auch schon ein paar mal ver...scht; ich hoffe, dass das Gremium sich von mir zu einer härteren Gangart überzeugen lässt. @fayence ich bin wirklich kein Prinzipienreiter oder Betonkopf. Wir haben auf der letzten Betriebsversammlung - als das Thema wegen einer anderen Sache aufkam - darauf hingewiesen, dass die Einführung einer neuen Telefonanlage mitbestimmungspflichtig ist. (Unser GF war anwesend) Dann hatten wir bereits im Januar nachgefragt in welchem Planungsstadium die Sache ist, daraufhin haben wir nur eine mündliche Mitteilung bekommen, dass noch gar nichts fest stünde und noch Angebot geprüft würden.
Vielen Dank für Eure Meinungsäußerungen und für den Tipp mit soliserv.de LG Dirk
16.03.2006 um 15:21 Uhr
Nidis, ich kann Deine diesbezügliche Verärgerung auch aus eigener BR-Erfahrung nachvollziehen. Nur muss man sich in diesem Fall immer wieder Gedanken darüber machen, welches Ziel verfolgt werden muss bzw. soll und wie man dieses erreicht. Da hilft "Coolness" seitens des BR oftmals weiter!
Aber ich gebe Dir auch Recht, dass es manchesmal erforderlich ist, harte Grenzen aufzuzeigen und entsprechend zu handeln.
Wenn also Auswertungen vorgenommen werden, ohne diese Möglichkeiten im Rahmen einer BV reglementiert zu haben, hat der BR seinen Job nicht richtig gemacht! Ist jetzt aber nicht wertend in Bezug auf Dich gemeint.
Gruß Fayence
@Musste meine Antwort grad eben unterbrechen, daher hatte ich die letzte Antwort noch nicht mit bekommen. Nichts desto trotz, würde ich wie oben beschrieben handeln.
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