Erstellt am 16.03.2006 um 09:55 Uhr von Frank B.
Nur durch Anfechtung beim Arbeitsgericht!
Erstellt am 16.03.2006 um 10:35 Uhr von Heinz
die Sitze im Betriebsrat ergeben sich nicht aus dem Wahlergebnis, sondern aus der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ( § 9 BtrVG), dann sind es aber immer 2 mehr. Da nützt auch keine Anfechtung. Arbeitnehmerzahl ermitteln und wenn`s so ist, ist`s so!!
Erstellt am 16.03.2006 um 11:00 Uhr von Frank B.
@ Heinz
Ich gehe von Listenwahl aus und eine Liste meint die eine fehlende Stimme in den Tiefen der Wahlurnen zu finden.
Erstellt am 16.03.2006 um 11:14 Uhr von sunny
also erstmal vielen Dank für die rasche Antworten.
Es ist tatsächlich so, dass wir wegen des so engen Ergebnisses einfach noch einmal auszählen lassen wollen. Währen der offiziellen Auszählung wurde sich schon einmal verzählt. - und dies ausgerechnet von dem Mitglied der Fraktion der den Sitz nun erhalten hat !?
Für uns zählt - sicher ist sicher - wenns denn dann tatsächlich bei einer Stimme Unterschied bleibt, dann ist es eben so. In 4 Jahren gehts dann weiter. Gruss Sunny
Erstellt am 16.03.2006 um 13:31 Uhr von Frank B.
Tja sunny, wenn der Wahlvorstand dieses Ergebnis so festgestellt hat, kann man leider nicht viel machen ausser komplet anzufechten. Sicher, es ist immer bitter wenn´s an einer Stimme hängt und man sich viel vorgenommen hat.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:36 Uhr von Frank B.
Allerdings muss ich noch hinzufügen, der WV übergibt die Wahlunterlagen ja dem neuen BR und meines Wissens gehören die Stimmzettel dazu.
Ihr könnt ja dann nochmal nachzählen, dies kann euch auch die andere Fraktion nicht verwehren, da alle Dinge die dem BR angehen auch jedem Mitglied zugänglich sein müssen.