Erstellt am 15.03.2006 um 18:05 Uhr von Norden
Da ist kein Wählerwille zu erkennen, also ist der Stimmzettel ungültig.
Hinweis: Den ungültigen Stimmzettel nicht vernichten und mit der Wahlakte aufbewahren.
Erstellt am 15.03.2006 um 18:07 Uhr von Mona-Lisa
hallo Gast,
wenn auf einem Stimmzettel überhaupt nichts angekreuzt wurde, ist er natürlich ungültig!
Erstellt am 15.03.2006 um 22:48 Uhr von Ramses II
Nein!
Dieser Stimmzettel ist als "Enthaltung" zu werten!
Erstellt am 16.03.2006 um 08:15 Uhr von Besserwisser
@ Ramses II:
Die Antwort lautet 2:1 für ungültig, Enthaltungen gibt es keine.
Und wenn doch, dann nenne Ort und Stelle im Gesetzestext, an dem das steht. Außerdem entscheidet der Wahlvorstand über gültig oder nicht gültig. Und wenn er beschlossen hat, dass kein Kreuz = ungültig, dann ist das ein Beschluss.
Erstellt am 16.03.2006 um 08:35 Uhr von Mona-Lisa
nochmal, lieber Gast!
Ramses II spricht mir aus der Seele!
Mit seinem Hinweis liegst du goldrichtig!
Erstellt am 16.03.2006 um 08:39 Uhr von Besserwisser
@ Mona-Lisa: Du hast dir widersprochen. Einmal schreibst du (keine Kreuze=ungültig), dann stimmst du Ramses Enthaltung zu.
Ich sage nur: Ort und Stelle im Gesetz - in Seelen kann ich nicht lesen.
Erstellt am 16.03.2006 um 08:40 Uhr von Ramses II
Besserwisser,
ich bin mir nicht sicher ob Arbeitsrecht im Sinne einer Abstimmung in einem Internetforum funktioniert.
Grundsätzlich ist das Nichtausfüllen des Wahlzettels eine gültige Stimmabgabe. Der Wille des Wählers keiner der Listen seine Stimme zu geben ist hier auch unzweifelhaft (anders als in den Fällen der Ungültigkeit weil z.B. mehrere Listen angekreuzt wurden oder das Kreuz an einer nicht zuornenbaren Stelle gesetzt wurde). Bei näherem Studium der WO stellt der aufmerksame Leser auch fest, dass die Enthaltung, wenn auch nicht ausdrücklich aufgeführt, so doch nach dem Text der Wahlordnung zulässig ist. Nicht zuletzt entspricht es einem fundamentalen Grundprinzip unserer Gesellschaftsordnung dass Wahlen frei sind.
Es handelt sich also um eine gültige Stimme die im Sinne der mathematischen Nachvollziehbarkeit in der Wahlniederschrift als "Enthaltung" aufgeführt werden sollt.
Erstellt am 16.03.2006 um 08:46 Uhr von Kölner
Der liebe Richardi sagt explizit, dass ein leerer, ordnungsgemäß abgegebener Stimmzettel (ohne irgendeine weitere Kennzeichnung) als Stimmenthaltung zu werten ist.
Erstellt am 16.03.2006 um 08:48 Uhr von Besserwisser
@ Ramses II:
Wir hatten Personenwahl. Und wenn mir dort jemand einen leeren Zettel zurückgegeben hätte, dann hätte ich auch keinen Wählerwillen erkannt. Hätte ich dann in meiner Wahlniederschrift schreiben müssen, dass 100 Stimmen gültig, 20 ungültig waren und es 1 Enthaltung gab. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas nach einer Bundestagswahl (die nach den gleichen Prizipien, in etwa) funktioniert irgendwo gelesen zu haben.
Erstellt am 16.03.2006 um 08:49 Uhr von Ramses II
Dann ist Richardi jedenfalls kein "Besserwisser"...
Erstellt am 16.03.2006 um 08:55 Uhr von Norden
@ Morgen Kölner!
Der von uns erstellte Muster-Vorschlag für die Wahlniederschrift einer Personenwahl würde dann lauten, oder?
Der Wahlvorstand hat am ............. die öffentliche Stimmauszählung gemäß § 13 WO durchgeführt und festgestellt, dass insgesamt ..... Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen haben und ................. Stimmzettel abgegeben wurden. Es waren ......... Stimmzettel gültig (Erklärung.: Die ungültigen und ENTHALTUNGEN muss ich wohl nicht extra aufführen) , die .......... Stimmen (Erklärung: Stimmen pro Kandiaten insgesamt) für die einzelnen Kandidaten beinhalteten.
Von daher war unser Muster-Vorschlag sogar gegen Enthaltungen lupenreich, toll nech!!!
Erstellt am 16.03.2006 um 09:31 Uhr von Mona-Lisa
Besserwisser, wie recht du doch hast!!!!!!!!
(du hast deinen Namen auch nicht ohne Grund! grins)
ich hätte leichter bei deiner Antwort auf die Unterschrift geschaut, als auf die Anrede!
Tschuldigung! Ich meinte natürlich deinen Beitrag, und ob du in meine Seele reinschauen kannst, oder nicht, du sprichst mir trotzdem daraus!!
Erstellt am 16.03.2006 um 09:35 Uhr von Norden
@ Mona-Lisa: Wenn ich die Diskussion richtig verfolg habe, Dann wusste es Besserwisser nicht besser. Richardi ist wahrscheinlich so ein Fittig - ich besitze - oh schande - immer noch keines dieser Werke, aber die amtierende BR-Vorsitzende bringt mir heute eins mit!!!!
Kein Kreuz = Enthaltung
Erstellt am 16.03.2006 um 10:02 Uhr von Kölner
@ Norden
Gut gemacht!
Und dennoch bin ich schon überrascht, wie die Diskussion verlaufen ist.
@Besserwisser
Wenn Du schon die Bundestagswahl vergleichend heranziehst, dann solltest Du das Wahlrecht ein wenig besser kennen...und dann wirklich nicht mehr über die Möglichkeit einer Stimmenthaltung im Zweifel sein!