Wer darf an konstituierender Sitzung neben BR-Mitgliern teilnehmen????
Ist die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung nur den gewählten BR-Mitgliedern sowie eventuell aufgrund Verhinderung eines gewählten BR-Mitgliedes zu ladenen Ersatzmitglied gestattet. Oder dürfen an der konstituierenden Sitzung neben JAV und Schwerbehindertenvertretung auch Mitarbeiter sowie Geschäftsführung des Betriebes sowie Vertreter der im Betrieb vorhandenen Gewerkschaften teilnehmen.
für eure Unterstützung vielen Dank
Baer6
Community-Antworten (2)
15.03.2006 um 15:27 Uhr
An der konstituierenden Sitzung dürfen nur die Mitglieder des Betriebsrates teilnehmen.
15.03.2006 um 23:06 Uhr
Baer6
man hat den Wahlvorstandsvorsitzenden vergessen, der begleitet doch die neuen BRler bis hin zur Wahl des BRV und macht sich dann vom Acker,wenn er nicht auch gewählt worden ist. Ach ja ein bissen Protokoll muss auch noch gemacht werden. Die im Satz: Oder dürfen.......... Dürfen draussen bleiben
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