Erstellt am 14.03.2006 um 15:32 Uhr von gschafft
Laptop:
Der Anspruch auf ein Laptop wird höchstens mit einer häufigen Reisetätigkeit des Betriebsratsmitglieds oder Platzmangel begründet werden können. Wenn ihr also dennoch einen bekommt, kann wohl der AG die Konfiguration bestimmen...
aber...
Computer:
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen (bzw. bei größeren Betrieben mehrere) PCs, einschließlich des üblichen Zubehörs wie Drucker, Software etc. zur Verfügung zu stellen. Ein Computer gehört mittlerweile zur üblichen Ausstattung eines Büros, und damit zu den erforderlichen Sachmitteln des Betriebsrats (so DKK-Berg § 40 Rn. 98). Auf Grund der Üblichkeit und Notwendigkeit von PCs dürfte an die Darlegung der Erforderlichkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden.
Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (Beschl. v. 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02) ist dem Betriebsrat ein PC zur Verfügung zu stellen, wenn er angesichts vielfältiger mitbestimmungsrelevanter Vorgänge andere Aufgaben wegen Arbeitsüberlastung ansonsten zurückstellen müsste.
Ob ein Arbeitgeber allerdings auch die entsprechenden Schulungskosten zu übernehmen hat, ist in der Rechtsprechung umstritten. So hat das LAG Schleswig Holstein (Beschl. v. 03.06.2003 - 4 TaBV 24/02) kürzlich entschieden, dass ein Betriebsrat, dem für seine Arbeit ein PC zur Verfügung steht, nicht in jedem Fall verlangen kann, dass der Arbeitgeber ihm auch die Kosten für einen PC-Lehrgang bezahlt. So erübrige sich ein Lehrgang, wenn sich der Betriebsrat die erforderlichen Kenntnisse auch durch "learning by doing" verschaffen kann.
Erstellt am 14.03.2006 um 15:56 Uhr von boxy
Manche GF's bestimmen das keine Laufwerke (Disk) eingebaut sind um den Datenklau bzw. Viren einzuschränken. Er muß aber die Möglichkeit der Datensicherung ermöglichen.
Haben die anderen Rechner in der Frima ebenfalls kein Laufwerk?
Aber Tipp nebenbei, einfach mal einen USB Stick stecken und man(n)/frau hat den selben Efekt.