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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitgliederzahl sinkt = Neuwahl, Neuwahl mit "zuwenigen" Kandidaten. Wie ist dieser Unsinn zu erklären???

N
Nina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wenn während einer BR-Amtszeit durch Ausscheiden die Zahl der BR-Mitglieder unter die "normale" Anzahl fällt (statt einem 7er Gremium bleiben nur noch 6 übrig) und auch keine Ersatzmitglieder mehr da sind, muss doch neu gewählt werden, oder?

Wieso kann aber eine neue Wahl (für ein eigentliches 7er Gremium) stattfinden, obwohl z.B. nur eine Liste mit 5 Wahlbewerbern existiert?

Wie ist dieser Unsinn zu erklären???

Viele Grüße

Nina

3.02203

Community-Antworten (3)

V
viktor

03.02.2006 um 15:27 Uhr

mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann doch sein, das sich mehr Kandidaten finden. Man muss dem Wähler doch wenigsten die Möglichkeit geben, durch eine Neuwahl die Zahl der Betriebsräte wieder aufzustocken.

Ich kann kein Unsinn erkennen.

SS
Susi Sorglos

04.02.2006 um 16:29 Uhr

hallo nina,

schreib ruhig unsinn lach ein richter eines arbeitsgericht komentierte das so " das betriebsverfassungsgesetzt ist so wirr und unsäglich, es verstößt so oft gegen die grundrechte der arbeitnehmer das man eigetlich gagegen verfassungsklage einreichen müsste, aber wer tut sich das schon an"

es ist gewerkschafts-profilierender-unsinn ..., aber schaft daseinsberechtigungen

K
Kölner

04.02.2006 um 16:37 Uhr

Wenn man bedenkt, Frau "Sorglos", dass Sie mehr als offensichtlich keine Ahnung von BetrVG haben und sich dann auch noch zu solch dummen Äußerungen versteigen, dann ist es wiederum äusserst bedenklich, dass Sie sich nicht auch die Planwirtschaft zurückwünschen.

Schade, dass Sie sich hier tummeln!

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